Internationale Talente gewinnen und binden

Fachkräfte und Auszubildende sichern die Zukunft Ihres Unternehmens – internationale Talente bringen zusätzliches Potenzial. Entscheidend sind Willkommenskultur, offene Kommunikation und gutes Onboarding. Hier finden Sie Ansätze, wie Sie internationale Fachkräfte langfristig binden können.

In unserem Quick-Check finden Sie Tipps für Ihre nächsten Schritte bei der Suche, Rekrutierung und Integration von internationalen Fachkräften oder Auszubildenden. In unserem Veranstaltungskalender informieren wir Sie außerdem über aktuelle Veranstaltungen, bei denen Sie weiteres Wissen und praktische Unterstützung erhalten.

iStock.com/Drazen_

FAQs

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Suche, Einstellung, Visumverfahren und rechtliche Anforderungen für internationale Fachkräfte.

Internationale Talente einstellen

Staatsangehörige aus der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz dürfen dank Arbeitnehmerfreizügigkeit ohne besondere Genehmigung arbeiten. Personen aus Drittstaaten benötigen in der Regel einen Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis.

Das FEG erleichtert die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten, vereinfacht Verfahren und schafft mehr Möglichkeiten für Unternehmen, passende Talente aus dem Ausland einzustellen. Es regelt Änderungen verschiedener Bundesgesetze und Verordnungen, insbesondere des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und der Beschäftigungsverordnung (BeschV).

Staatsangehörige anderer Länder als der EU/EWR und der Schweiz benötigen für die Aufnahme einer Beschäftigung oder Ausbildung eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. 

Für die Einreise nach Sachsen müssen Sie bei der zuständigen Auslandsvertretung im Heimatland ein Visum beantragen. Rechtzeitig vor Ablauf des Visums muss ein Antrag auf einen Aufenthaltstitel bei der örtlichen Ausländerbehörde eingereicht werden. Der elektronische Aufenthaltstitels (eAT) wird in Form einer Chipkarte ausgestellt.

Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland, Großbritannien und USA dürfen visumfrei nach Deutschland einreisen, wenn sie innerhalb von 90 Tagen nach Einreise einen Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

Der Bereich Talente finden bietet umfassende Informationen zu den Möglichkeiten der internationalen Personalgewinnung. Sie erfahren, wie Sie Ihre Stellen international sichtbar machen, öffentliche Unterstützungsangebote und Dienstleistungen nutzen und Netzwerke einsetzen, um passende Kandidatinnen und Kandidaten zu finden.

Nutzen Sie am besten zunächst den Quick-Check, um die passenden Schritte für Ihren konkreten Stand im Rekrutierungsprozess zu finden.

Prüfen Sie folgendes für die Kandidatin bzw. den Kandidaten ab:

  • Kommt die Person aus einem Drittstaat, muss sie bei der zuständigen Auslandsvertretung im Heimatland ein Visum als Fachkraft oder zur beruflichen Ausbildung beantragen.
  • Wenn die Fachkraft einen Beruf oder ein Studium im Ausland abgeschlossen hat, müssen Sie prüfen, ob für die Tätigkeit eine Anerkennung für die ausländische Qualifikation erforderlich ist.
  • Sie können das beschleunigte Fachkräfteverfahren nutzen, um das Visumverfahren sowie das Anerkennungsverfahren für die ausländische Qualifikation zu verkürzen.
  • Eine Anerkennungspartnerschaft bietet die Möglichkeit, eine Fachkraft bereits zu beschäftigen und dessen Anerkennungsverfahren nach der Einreise durchzuführen.

Visum und Beschäftigung

Die Dauer des Verfahrens variiert nach Herkunftsland und individuellen Voraussetzungen. In jedem Fall müssen zur Antragstellung alle Dokumente vollständig vorliegen.

Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren haben Sie die Möglichkeit, das Visumverfahren und die Einreise zeitlich zu verkürzen. 

Einen Überblick über Visa-Arten und die wichtigsten Voraussetzungen und Möglichkeiten für die Einreise Ihrer neuen internationalen Mitarbeitenden finden Sie finden unter Visa und Aufenthalt.

Ihre neue Fachkraft kann schneller ein Einreisevisum erhalten, wenn Sie das beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragen. Dieses kann mit Vollmacht Ihrer Kandidatin oder Ihres Kandidaten bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragt werden. Die Ausländerbehörde koordiniert das Verfahren mit allen beteiligten Stellen. Voraussetzungen sind ein verbindlicher Arbeits- oder Ausbildungsvertrag und die Übernahme einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 411 Euro.

Ihre zuständige Ausländerbehörde finden Sie bei Amt24. Wenden Sie sich an die Fachinformationszentren Zuwanderung oder die regionalen Welcome Center für Unterstützung bei der Antragstellung.

Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie im Bereich Talente einstellen - Das beschleunigte Fachkräfteverfahren.

Aufenthaltstitel

  • Wenn Sie eine internationale Fachkraft einstellen möchten, sind Sie verpflichtet zu prüfen, ob ein gültiger Aufenthaltstitel vorliegt, der eine Beschäftigung erlaubt. Das Gleiche gilt analog für ein Ausbildungsverhältnis.
  • Notieren Sie sich die Dauer des Visums und unterstützen Sie rechtzeitig vor Ablauf des Visums bei der Beantragung des Aufenthaltstitels bei der örtlichen Ausländerbehörde. Die Ausstellung kann mehrere Wochen oder Monate dauern.
  • Sollten Sie das Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis vorzeitig beenden, müssen Sie innerhalb von vier Wochen nach Kenntnis die Ausländerbehörde darüber informieren.

Information über Beratungsangebot

  • Sie sindverpflichtet, Ihre internationalen Fachkräfte spätestens am ersten Arbeitstag schriftlich über das kostenfreie Beratungsangebot „Faire Integration“ zu informieren und die Kontaktdaten der dem Arbeitsplatz nächstgelegenen Beratungsstelle weiterzugeben.
  • “Faire Integration” stellt dazu ein Informationsblatt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in mehreren Sprachen zur Verfügung, das Sie Ihrer internationalen Fachkraft aushändigen können. Auf diesem können Sie sich auch direkt dessen Erhalt per Unterschrift bestätigen lassen. 
  • Wurde die internationale Fachkraft über einen Dienstleister an Sie vermittelt, ist dieser verpflichtet, die Fachkraft über das Beratungsangebot zu informieren.

Integration und praktische Tipps

  • Ankommen vorbereiten: Unterstützen Sie bei den ersten Schritten in Sachsen, wie der Wohnungssuche, bei ersten Behördengängen und beim Kennenlernen Ihres Unternehmens.
  • Deutschkenntnisse fördern: Gute Deutschkenntnisse helfen, dass sich ihr neuer Mitarbeiter oder ihre neue Mitarbeiterin schneller in Sachsen zurechtfindet. Geben Sie frühzeitig Tipps beim Deutschlernen und unterstützen Sie Ihre Beschäftigten beim Lernen neben dem Beruf. 
  • Informationspflicht Faire Integration: Informieren Sie Ihre internationalen Fachkräfte spätestens am ersten Arbeitstag schriftlich über das kostenfreie Beratungsangebot „Faire Integration“ und geben Sie die Kontaktdaten der zuständigen Beratungsstelle weiter.
  • Onboarding und Integration: Tipps für einen gelungenen Einstieg ins Team und den Umgang mit kulturellen Unterschieden finden Sie unter Onboarding und Interkulturelle Kompetenz im Team.

Ja, es gibt regionale und bundesweite Programme, z. B. finanzielle Zuschüsse für die Rekrutierung und nachhaltige Integration. Mehr Informationen finden Sie unter Fördermöglichkeiten für Unternehmen

Kontakt