Jobs weltweit sichtbar machen

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Wenn Sie internationale Fach- und Arbeitskräfte oder potentielle Auszubildende ansprechen möchten, sollte Ihre Stellenausschreibung nicht nur inhaltlich überzeugen, sondern auch Ihre Attraktivität als Arbeitgeber deutlich machen.

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Denken Sie daran: Sie befinden sich im internationalen Wettbewerb um qualifizierte und motivierte Fachkräfte. Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihre Unterstützungs- und Integrationsangebote aktiv hervorheben. Beschreiben Sie Ihre Unternehmenskultur und betonen Sie Ihre Werte. Dies trägt dazu bei, auch Kandidatinnen und Kandidaten mit unterschiedlichen Hintergründen anzusprechen und für Ihr Unternehmen zu gewinnen.

Beachten Sie länderspezifische Unterschiede im Bewerbungsverfahren:

  • Bewerbungen können von deutschen Standards abweichen. In vielen Ländern ist es beispielsweise nicht üblich, ein Bewerbungsfoto beizufügen.
  • Umfang und Form der Bewerbung können stark variieren: In manchen Ländern genügen kurze Unterlagen, in anderen sind ausführliche Lebensläufe üblich.
  • Angaben zu Gehalt, Geburtsdatum oder Familienstand sind in einigen Ländern nicht üblich.
  • Referenzen und Empfehlungsschreiben werden teils erst auf Anfrage oder später im Bewerbungsprozess erwartet.

Wenn Sie sich dieser Unterschiede bewusst sind und flexibel auf sie eingehen, steigern Sie Ihre Chancen, internationale Fachkräfte für Ihr Unternehmen zu gewinnen.

Es gibt einige öffentliche Stellenportale, über die Sie gezielt internationale Fachkräfte erreichen.

  • Teilen Sie die offenen Stellen der Bundesagentur für Arbeit mit.
  • Im EURES Stellenportal, dem europäischen Netzwerk für Arbeitsvermittlung, können Sie Ihre Stellenangebote europaweit bewerben.
  • Das EURAXESS-Portal eignet sich für die Ausschreibung von Stellen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus EU-Ländern.
  • Über die Jobbörse des Alumniportal Deutschland können Sie gezielt ehemalige internationale Studierende deutscher Hochschulen ansprechen.

Wenn Sie Fachkräfte aus einem konkreten Land suchen, dann nutzen Sie am besten lokale Online-Stellenbörsen im Zielland. Auch Stellenbörsen ausländischer Hochschulen und Forschungseinrichtungen (z. B. internationale Career Services) bieten Ihnen die Möglichkeit, regional nach Talenten zu suchen. Die Übersetzung der Stellenausschreibung in die Sprache des Ziellandes oder ins Englische kann ebenso zur besseren Sichtbarkeit helfen.

Branchenspezifische Plattformen, Publikationen oder Blogs bieten sich an, um gezielt spezialisierte Fachkräfte anzusprechen.

Viele junge internationale Talente nutzen bekannte Social-Media-Kanäle. Auf diesen Plattformen erzielen Sie eine große Reichweite und haben verschiedene Filteroptionen bei der Ausschreibung Ihrer Vakanzen.

Als Alternative zum Schalten von Stellenanzeigen können Sie selbst aktiv nach Bewerberprofilen von internationalen Talenten suchen.

  • Über den Internationalen Bewerberanzeiger haben Sie die Möglichkeit, kostenfrei auf internationale Bewerberinnen und Bewerber zuzugreifen.
  • Im EURES Stellenportal können Sie Profile von Bewerbern aus EU-Ländern einsehen.
  • Die Deutschen Auslandshandelskammern (AHK) haben eine interne umfangreiche Bewerberdatenbank von Fachkräften mit einem Deutschniveau von mindestens B1.
  • Im Projekt „Hand in Hand for International Talents“ können Sie in Profilmappen geeignete Bewerberinnen und Bewerber im Bereich Elektro, Hotel und Gastro, IT, Metall und Mechatronik finden.
  • UBAconnect stellt einen kostenfreien Matching-Service für qualifizierte Beschäftigte in IHK- ud HWK-Berufen zur Verfügung.
  • Auch private, international tätige Vermittlungsagenturen haben oft eigene Bewerberdatenbanken, die auf bestimmte Länder oder Berufe ausgerichtet sind. In der Rekrutierungsübersicht des ZEFAS finden Sie qualifizierte Dienstleister mit Erfahrung in der fairen und nachhaltigen Anwerbung internationaler Fach- und Arbeitskräfte.

Neu: Informationspflicht bei der Fachkräftegewinnung aus Drittstaaten

Ab Januar 2026 sind Arbeitgeber verpflichtet, angeworbene Drittstaatsangehörige spätestens am ersten Arbeitstag schriftlich über das kostenfreie Beratungsangebot „Faire Integration“ zu informieren und die Kontaktdaten der dem Arbeitsplatz nächstgelegenen Beratungsstelle weiterzugeben.

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