Arbeitsentgelt

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Für die Bezahlung durch den Arbeitgeber, das Arbeitsentgelt, gibt es viele Begriffe: Lohn, Gehalt, Entlohnung, Verdienst, Vergütung oder Bezüge.

Die Höhe des Arbeitsentgelts hängt von Qualifikation, Berufserfahrung, Branche und Beruf ab. In vielen Bereichen regeln Tarifverträge die Bezahlung. Diese sorgen für mehr Transparenz, gelten aber nur für bestimmte Branchen oder Betriebe.

Die wichtigsten Informationen im Überblick

In Deutschland wird das Arbeitsentgelt in der Regel monatlich ausgezahlt.

Die Auszahlung erfolgt üblicherweise nach erbrachter Arbeitsleistung, also am Ende des Monats oder am Anfang des Folgemonats. Häufig steht im Arbeitsvertrag beispielsweise: „Die Vergütung wird am letzten Werktag des Monats fällig“ oder „Die Vergütung wird am 15. des Folgemonats gezahlt“. Das Arbeitsentgelt wird direkt auf das Konto des Arbeitnehmers überwiesen. Dafür ist in den meisten Fällen ein deutsches Bankkonto erforderlich, da viele Arbeitgeber nur auf solche Konten überweisen.

Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin erhält zudem jeden Monat eine Entgeltbescheinigung, auch Gehaltsabrechnung oder Lohnzettel genannt.

Jede beschäftigte Person in Deutschland zahlt von ihrem Brutto-Arbeitsentgelt Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung. Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge und er trägt die vollen Kosten der gesetzlichen Unfallversicherung.

Ihr Anteil an den Beiträgen zur Sozialversicherung werden direkt vom Arbeitgeber abgezogen und an die zuständige Krankenkasse gezahlt.

Auf Ihrer Gehaltsabrechnung können weitere Abzüge oder Zulagen erscheinen. Wenn Sie unsicher sind, was diese bedeuten, fragen Sie am besten direkt bei Ihrem Arbeitgeber nach.

Der Betrag, der nach allen Abzügen schließlich ausgezahlt wird, ist das sogenannte Netto-Arbeitsentgelt.

Hinweis: Wenn Sie wissen möchten, wie viel von Ihrem Lohn am Ende übrigbleibt, hilft ein Brutto-Netto-Rechner im Internet. Dafür müssen Sie Angaben wie Ihre Steuerklasse oder den Beitrag zur Krankenversicherung kennen. Das Ergebnis ist ein Richtwert und kann leicht abweichen.

Brutto-Arbeitsentgelt

Das Brutto-Arbeitsentgelt ist der Betrag, der im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag geregelt ist. Es umfasst alle Zahlungen, die Sie vom Arbeitgeber erhalten.

Das Brutto-Arbeitsentgelt setzt sich zusammen aus dem Arbeitsentgelt und verschiedenen Zuschlägen oder Zulagen. Es kann zum Beispiel Zuschläge für Nachtarbeit oder Arbeit an Feiertagen geben.

Steuern

Vom Brutto-Arbeitsentgelt wird die Lohnsteuer abgezogen, die direkt an den Staat abgeführt wird.

Wenn Sie Mitglied einer Kirche sind, zahlen Sie zusätzlich Kirchensteuer, die ebenfalls automatisch vom Lohn einbehalten wird.

Für Beschäftigte mit sehr hohen Einkommen – etwa ab 100.000 Euro jährlich – wird außerdem ein Solidaritätszuschlag erhoben.

Mehr Informationen finden Sie unter dem Thema Steuern.

Beiträge zur Sozialversicherung

Zu den Sozialversicherungsbeiträgen gehören die Krankenversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Pflegeversicherung.

Die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sind gesetzlich festgelegt. Die Krankenversicherung hingegen müssen Sie selbst wählen – hier variieren die Beitragshöhen je nach Krankenkasse. Mehr Informationen dazu finden Sie unter Krankenversicherung und ärztliche Versorgung.

Früher erhielten alle Beschäftigten automatisch einen Sozialversicherungsausweis. Heute wird stattdessen ein Schreiben mit der persönlichen Versicherungsnummer verschickt – der sogenannte Versicherungsnummernachweis. Die Sozialversicherungsnummer ist wichtig, damit Ihr Arbeitgeber Sie bei den Sozialversicherungsträgern anmelden kann.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Nummer zu erhalten:

  1. Sie erhalten die Nummer, wenn Sie eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen.
  2. Wenn Sie zum ersten Mal in Deutschland arbeiten, kann Ihr Arbeitgeber die Versicherungsnummer für Sie beantragen.
  3. Alternativ können Sie die Nummer auch selbst direkt bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.

Wenn Sie bereits eine Nummer haben, dann informieren Sie Ihren Arbeitgeber. Er kann die Sozialversicherungsnummer elektronisch bei der Deutschen Rentenversicherung abrufen.

Die Versicherungsnummer bleibt ein Leben lang gültig. Sie benötigen sie nicht nur für Ihre Arbeit, sondern auch, wenn Sie Sozialleistungen beantragen möchten.

Bewahren Sie den Versicherungsnummernachweis daher sorgfältig auf. Sollten Sie ihn dennoch verlieren, können Sie kostenfrei ein neues Exemplar bei Ihrer Krankenkasse oder direkt bei der Rentenversicherung anfordern.

Weitere Tipps zum Sozialversicherungsnachweis erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung

Informationen für Menschen mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands, die aber in Sachsen arbeiten, stellt die Deutschen Rentenversicherung in mehreren Sprachen zur Verfügung.

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist die Lohnuntergrenze für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Er darf nicht unterschritten werden.

Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde.

Es gibt auch Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn. Dieser gilt nicht für:

  • Auszubildende
  • Praktikantinnen und Praktikanten unter bestimmten Bedingungen, z. B. im Pflichtpraktikum
  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Langzeitarbeitslose
  • Personen in ehrenamtlichen Tätigkeiten
  • Personen in Einrichtungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder in Maßnahmen der Arbeitsförderung

Zusätzlich gibt es für bestimmte Branchen oder Tätigkeiten sogenannte tarifliche Mindestlöhne. Diese werden durch Tarifverträge geregelt und liegen normalerweise über dem gesetzlichen Mindestlohn.

Gehaltsabrechnung - Von Brutto zu Netto

In Deutschland gilt oft das Motto: „Über Geld spricht man nicht.“ Viele Menschen sprechen daher nicht offen über ihr Einkommen.

Video: Brutto/Netto – Wieviel Geld bekomme ich ausgezahlt? IQ-Netzwerk, Fachstelle Faire Integration
Video: Sozialversicherungen in Deutschland – gut zu wissen! - IQ Netzwerk, Fachstelle Faire Integration

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