Visum zum Forschen
Aktualisiert:
Wenn Sie in Sachsen in der Forschung arbeiten möchten, können Sie ein Visum beziehungsweise die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen. Sie können mit dieser Aufenthaltserlaubnis sowohl in der Forschung arbeiten als auch eine Lehrtätigkeit ausüben. Als Forscher können Sie auch innerhalb der EU mobil sein.
Sie sind eine hochqualifizierte Fachkraft im Bereich der Wissenschaft und Forschung und erfüllen nicht die Voraussetzungen für ein Visum zum Zweck der Forschung, dann kann die Blaue Karte EU eine Alternative sein.
Forschende dürfen forschen und lehren.