Sie möchten in Sachsen eine berufliche Ausbildung machen? Dann können Sie dafür eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Dabei haben Sie zwei Möglichkeiten.
Wenn Sie bereits einen Ausbildungsvertrag oder ein festes Angebot haben, können Sie für die Ausbildung nach Sachsen kommen. Aber auch wenn Sie bisher noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen nach Sachsen einreisen, um eine Ausbildung zu suchen.
Im Überblick
Die Aufenthaltserlaubnis für die Berufsausbildung ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Dieser wird in der Regel für die gesamte Dauer der Ausbildung erteilt – und bei Bedarf auch bis zur Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis.
Neben der Beschäftigung im Rahmen der Berufsausbildung können Sie bis zu 20 Stunden in der Woche eine Nebenbeschäftigung ausüben.
- ein Ausbildungsvertrag oder eine Anmeldung bei der Berufsschule bzw. Berufsfachschule,
- Kenntnisse der deutschen Sprache, in der Regel auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER),
- Sicherung des Lebensunterhalts bei schulischer Berufsausbildung mindestens 959 Euro monatlich im Jahr 2025 (alternativ Verpflichtungserklärung oder Nachweis eines Sperrkontos),
- Ausbildungsvergütung bei betrieblicher Berufsausbildung mindestens 1.033 Euro brutto monatlich im Jahr 2025 (alternativ Verpflichtungserklärung oder Nachweis eines Sperrkontos),
- Bei Minderjährigen muss die Zustimmung der Sorgeberechtigten vorliegen.
Für eine Ausbildung in Deutschland gibt es keine festen Sprachregeln. Wenn Sie eine qualifizierte Ausbildung machen möchten, brauchen Sie in der Regel Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1. Für manche Berufe müssen Sie besser Deutsch sprechen.
Ob Ihre Deutschkenntnisse genug sind, entscheidet der Ausbildungsbetrieb oder die Berufsschule.
In einigen Ausbildungen können Sie die nötigen Sprachkenntnisse auch während der Ausbildung verbessern.
Sie müssen Ihre Deutschkenntnisse nur dann mit einem Nachweis zeigen, wenn der Betrieb oder die Schule keine Bestätigung gibt, dass Ihre Deutschkenntnisse ausreichen. Als Nachweis gelten zum Beispiel ein Sprachzertifikat oder eine Anmeldung zu einem Sprachkurs.
Wenn Sie eine betriebliche Ausbildung in Deutschland machen möchten, ist es empfehlenswert, vorher einen Deutschsprachkurs mit Berufsthema zu besuchen.
Wenn Sie zuerst einen Sprachkurs in Deutschland machen wollen, können Sie dafür eine Aufenthaltserlaubnis für einen Sprachkurs bekommen. Nach dem Sprachkurs können Sie – wenn Sie ihn erfolgreich abgeschlossen haben – eine Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildung beantragen.
Für die Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung ist kein bestimmter Schulabschluss vorgegeben. Die Ausbildungsbetriebe können selbst festlegen, welchen Schulabschluss sie bei ihren Auszubildenden voraussetzen. In der Regel wird mindestens ein Hauptschulabschluss erwartet.
Für eine schulische Berufsausbildung wird normalerweise ein mittlerer Bildungsabschluss (Realschulabschluss) vorausgesetzt. Es gibt aber auch schulische Ausbildungen, für die ein Hauptschulabschluss ausreicht.
Wenn Sie ein konkretes Ausbildungsangebot in Sachsen haben, kann Ihr Arbeitgeber bei der Ausländerbehörde das beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragen. Der Arbeitgeber bekommt dabei Beratung und Unterstützung von der Ausländerbehörde. Er vertritt Sie im Verfahren und ist der Ansprechpartner für die Ausländerbehörde. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren kostet 411 Euro.
Weitere Informationen finden Sie unter Beschleunigtes Fachkräfteverfahren.
Haben Sie Ihre qualifizierte Berufsausbildung erfolgreich absolviert, können Sie bis zu 18 weitere Monate in Deutschland einen Arbeitsplatz für eine qualifizierte Beschäftigung suchen.
Haben Sie eine Assistenz- oder Helferausbildung in einem Gesundheits- oder Pflegeberuf erfolgreich abgeschlossen, können Sie bis zu 12 Monate einen Arbeitsplatz suchen. Für Helferausbildungen in anderen Berufen gilt dies nicht.
Während der Arbeitsplatzsuche in Deutschland dürfen Sie jede Beschäftigung ausüben, um Ihren Lebensunterhalt sicherzustellen.
Sobald Sie eine Arbeitsplatz gefunden haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung beantragen oder eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Helfer im einem Gesundheits- oder Pflegebereich.
Visum zur Suche eines Ausbildungsplatzes
Ein Visum zur Suche eines Ausbildungsplatzes kann erteilt werden, wenn:
- Sie nicht älter als 35 Jahre sind,
- ein Schulabschluss von einer deutschen Auslandsschule vorliegt oder ein Schulabschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt,
- Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 vorliegen und
- der Lebensunterhalt während des Aufenthalts in Deutschland gesichert ist.
Weitere Bestimmungen:
- Bei Minderjährigen muss die Zustimmung der Sorgeberechtigten vorliegen.
- Das Visum kann bis zu neun Monate ausgestellt werden.
- Eine mögliche Nebenbeschäftigung während des Aufenthalts darf maximal 20 Stunden betragen.
- Im gesamten Aufenthalts- bzw. Suchzeitraum sind Probebeschäftigungen von maximal zwei Wochen (10 Arbeitstage) erlaubt.
Haben Sie einen Ausbildungsplatz für eine qualifizierte Berufsausbildung gefunden, dann können Sie ohne Ausreise in einen Aufenthaltstitel zur Berufsausbildung wechseln.
Hinweis
Informieren Sie sich vorab über die Zugangsvoraussetzungen des jeweiligen Ausbildungsberufs, zum Beispiel beim Ausbildungsbetrieb, der Berufsschule, der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer.


