Erste Schritte in Sachsen

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Nach Ihrer Ankunft gibt es einige wichtige Dinge zu erledigen: zum Beispiel die Anmeldung bei der Meldebehörde, ein Termin bei der Ausländerbehörde, die Eröffnung eines Bankkontos oder der Abschluss einer Krankenversicherung. Wenn Sie mit Familie gekommen sind, stellen sich Fragen zu Schule und Kinderbetreuung.

Um Ihnen das Ankommen in Sachsen zu erleichtern, gibt es in den meisten Städten und Regionen in Sachsen Welcome Center. Die Welcome Center unterstützen Sie beispielsweise bei Behördengängen, Anträgen und bei der Suche nach einer Wohnung. Finden Sie hier das Welcome Center in Ihrer Region.

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Nützliche Tipps für Ihren Start in Sachsen

Sie müssen sich nach dem Umzug nach Sachsen innerhalb von 2 Wochen bei der örtlichen Meldebehörde – auch „Einwohnermeldeamt“ genannt – anmelden. Diese Anmeldung muss jeder machen, der umzieht. Ihre zuständige Behörde für die Anmeldung finden Sie bei Amt24. Dort finden Sie auch die Öffnungszeiten, das Formular und die erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung.

Wenn Sie aus einem Land außerhalb der EU nach Sachsen kommen, beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf des Visums bzw. des 90-Tage-Aufenthalts Ihren elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) bei der örtlichen Ausländerbehörde. Ihre zuständige Ausländerbehörde finden Sie bei Amt24.

Der Aufenthaltstitel wird als Chipkarte ausgestellt. Er enthält persönliche Daten, biometrische Merkmale sowie Bedingungen zum Aufenthaltstitel. Dadurch können Sie den elektronischen Aufenthaltstitel für verschiedene Online-Dienste und Funktionen nutzen, z. B. für Anträge bei Behörden.

Staatsangehörige aus der EU oder EWR-Staaten brauchen keinen Aufenthaltstitel.

Direkt nach Ihrer Ankunft in Sachsen sollten Sie ein deutsches Bankkonto eröffnen. Sie brauchen es dringend, um Ihr Arbeitsentgelt (Ihren Lohn) zu erhalten und die Miete zu überweisen.

Die Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht. Sie müssen sich selbst eine Krankenkasse suchen. Fragen Sie am besten Ihren Arbeitgeber nach einer Empfehlung für eine Krankenkasse.

Wenn Sie mit dem öffentlichen Verkehr fahren möchten, haben Sie in Sachsen viele Möglichkeiten. Lesen Sie hier mehr darüber. Oftmals bieten Arbeitgeber den Mitarbeitern ein sogenanntes Jobticket für den öffentlichen Personennahverkehr an. Dabei übernimmt die Arbeitsstelle einen Teil der Kosten. 

Mit einer nationalen Fahrerlaubnis aus EU- und EWR-Staaten dürfen Sie in Deutschland in der entsprechenden Fahrzeug-Klasse fahren. Mit einer nationalen Fahrerlaubnis aus Ländern außerhalb der EU dürfen Sie nach Ihrem Umzug nach Deutschland sechs Monate lang in Deutschland fahren. Danach müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis in eine deutsche umschreiben lassen. Mehr darüber erfahren Sie im Bereich Fahrerlaubnis und Führerschein.

Suchen Sie sich zeitnah einen Hausarztund falls Sie mit Kindern einreisen, einen Kinderarzt. Wenn Sie krank sind und nicht arbeiten können, stellt der Arzt Ihnen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankenschein) für Ihren Arbeitgeber aus.

Wenn Sie auf der Suche nach einer Wohnung sind, haben Sie in Sachsen viele Angebote und vergleichsweise günstige Mieten. Nähere Informationen lesen Sie im Bereich Wohnen. Fragen Sie bitte auch Ihren Arbeitgeber und das Welcome Center um Hilfe bei der Wohnungssuche!

Wenn Sie Kinder haben und in Sachsen arbeiten möchten, ist die Betreuung Ihrer Kinder wichtig. Welche Möglichkeiten es dafür gibt, erfahren Sie im Bereich zur Kindertagesbetreuung.

In Deutschland gibt es eine Schulpflicht. Das heißt, alle Kinder ab 6 Jahren müssen zur Schule gehen. Sie müssen Ihre Kinder also gleich nach Ihrer Einreise in einer Schule anmelden. Lesen Sie hier mehr zu diesem Thema.

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