Familiennachzug für Fachkräfte

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Wenn Sie als Fachkraft aus einem anderen Land in Deutschland arbeiten und leben möchten oder bereits in Sachsen leben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Familie nach Sachsen holen.

Allgemeine Voraussetzungen (Nicht-EU-Länder)

Wenn Sie aus einem Land außerhalb der Europäischen Union (sogenannter Drittstaat) kommen, können Sie Ihre Familie nach Deutschland holen, wenn

  • dadurch Ihre familiäre Lebensgemeinschaft erhalten bleibt,
  • der Lebensunterhalt der gesamten Familie gesichert ist und
  • ausreichend Wohnraum für alle vorhanden ist.

Welche Familienangehörigen dürfen nachziehen?

Grundsätzlich kommt der Familiennachzug nur für Eheleute oder eingetragene Lebenspartner und minderjährige Kinder in Frage. Eltern- und Schweigereltern können nur in Ausnahmefällen nachziehen. 

Dabei gelten unterschiedliche Bedingungen:

  • Beide Personen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Die Ehe muss in Deutschland gültig sein.
  • Es muss genügend Wohnraum zur Verfügung stehen.
  • Der Lebensunterhalt muss gesichert sein.
  • Ehepartner von internationalen Fachkräften müssen keine Deutschkenntnisse nachweisen.

  • Kindern unter 16 Jahren dürfen ohne besondere Voraussetzungen nachziehen.
  • Ab dem 16. Lebensjahr gilt: Das Kind muss Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 nachweisen oder es muss z. B. schon eine deutsche Schule im Herkunftsland besucht haben.
  • Sie müssen das Sorgerecht für das Kind haben.

Wird Ihr Kind in Deutschland geboren, erhält es automatisch eine Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie selbst eine Aufenthaltserlaubnis haben.

In bestimmten Fällen können auch Ihre Eltern oder Schwiegereltern nach Deutschland kommen. Dafür gelten aber bestimmte Voraussetzungen. In jedem Fall müssen Sie nachweisen, dass der Lebensunterhalt für Ihre Eltern oder Schwiegereltern gesichert ist.

Antrag auf Familiennachzug

Für die Einreise nach Deutschland benötigen Ihre Familienmitglieder ein Visum. Dieses muss bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) im Herkunftsland beantragt werden.

Wichtige Hinweise

1. Gemeinsame Einreise mit Ihrer Familie: Wenn Sie als anerkannte Fachkraft ein Visum beantragen, kann Ihre Familie gemeinsam mit Ihnen nach Deutschland kommen. Wenn Sie die Visumanträge gleichzeitig stellen, dann werden sie in der Regel zusammen bearbeitet.

2. Familiennachzug im beschleunigten Fachkräfteverfahren: Wenn Sie das beschleunigte Fachkräfteverfahren nutzen, kann auch Ihre Familie in das Verfahren einbezogen werden.

Wichtig: Dies sollte bereits bei Abschluss der Vereinbarung mit der Ausländerbehörde angegeben werden, spätestens jedoch bis zur Erteilung der Vorabzustimmung. 

3. Abhängigkeit des Aufenthaltstitels: Der Aufenthaltstitel Ihrer Familienangehörigen ist eng an Ihren Aufenthaltsstatus gebunden. Eine Verlängerung des Aufenthalts ist in der Regel nur möglich, solange Sie als Familie zusammenleben.

Familiennachzug zu EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern

Ein Familiennachzug zu EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern ist grundsätzlich möglich, wenn der Lebensunterhalt der nachziehenden Angehörigen gesichert ist und ausreichend Krankenversicherungsschutz besteht. Nähere Informationen zum Familiennachzug zu EU-Staatsangehörigen finden Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Ihre nachziehenden Familienangehörigen dürfen in Deutschland ohne Einschränkung arbeiten.

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