Existenzgründung

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Sachsen bietet vielfältige Chancen und Unterstützung für Start-Ups und Gründer aus aller Welt. Wenn Sie eine innovative Geschäftsidee haben und den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten, finden Sie hier wichtige Informationen und Tipps, um Ihre Gründung in Sachsen erfolgreich zu starten und zu gestalten.

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Ein Unternehmen in Sachsen gründen

Sie möchten in Sachsen selbstständig arbeiten? Das ist unter verschiedenen Voraussetzungen möglich. Sie können ein Gewerbe gründen - zum Beispiel ein Geschäft, eine IT-Firma oder einen Handwerksbetrieb. Oder Sie arbeiten freiberuflich, zum Beispiel als Arzt, Architekt, Dolmetscher, Architekt, Künstler oder Schriftsteller.

In der Selbstständigkeit können Sie frei entscheiden, wann und wo Sie arbeiten. Sie können Ihre eigenen Ideen umsetzen und unabhängig arbeiten. 

Wichtig ist: Für die Gründung brauchen Sie oft eigenes Startkapital. Sie müssen sich außerdem selbst um Versicherungen kümmern und verschiedene gesetzliche Vorgaben beachten.

Bereiten Sie Ihre Selbstständigkeit vor

Wenn Sie nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz kommen, brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige.

Wenn Sie schon eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeit haben, prüfen Sie bitte, ob die Selbstständigkeit erlaubt ist oder Sie einen neuen Aufenthaltstitel beantragen müssen.

Für das Visum brauchen Sie einen guten Businessplan. Darin zeigen Sie:

  • es gibt Bedarf in Sachsen für Ihr Angebot,

  • die Region profitiert wirtschaftlich,

  • Sie haben eine sichere Finanzierung.

Wir empfehlen Ihnen frühzeitig die regionalen Beratungsstellen zu kontaktieren.

Zur Erstellung des Business Plans hilft Ihnen das Business Plan Workbook der IQ Fachstelle Migrantenökonomie oder das Businessplantool der Unternehmenswerkstatt Deutschland sowie der Gründerplattform.

In manchen Berufen brauchen Sie:

  • einen anerkannten Abschluss,

  • eine Erlaubnis, um den Beruf auszuüben,

  • eine Mitgliedschaft in einer Kammer.

Bei reglementierten Berufen müssen Sie Ihre Qualifikation anerkennen lassen. Manchmal ist eine Zusatzqualifikation nötig. Lassen Sie sich beraten, z. B. bei der Handwerkskammer.

Über das Berufe-Lexikon von Wir gründen in Deutschland erfahren Sie welche Qualifikationen und Anforderungen Sie erfüllen müssen, um eine Selbstständigkeit anzumelden. Eine Übersicht der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten und Gewerbe finden Sie zudem auf der Website der IHK Leipzig.

Informieren Sie sich über Fördermöglichkeiten in unserem Bereich zu den Fördermöglichkeiten für die Existenzgründung.

Nachdem Sie den Aufenthaltstitel zur Selbstständigkeit erhalten haben, melden Sie Ihr Gewerbe oder Ihren freien Beruf an.

Gewerbeanmeldung

Ihr Gewerbe und die Anmeldung über ELSTER beim Finanzamt können Sie direkt in der App der Gründerplattform ausfüllen und an die Behörden schicken.

Für Ihre Gewerbeanmeldung brauchen Sie in der Regel: Ihren gültigen Reisepass, Ihre Meldebescheinigung, Ihre gültige Aufenthaltserlaubnis, ggf. Erlaubnis zur Ausübung des Berufes (nur für erlaubnispflichtige Gewerbe notwendig) und im Handwerk die Eintragung in die Handwerksrolle.

Die Anmeldung kostet zwischen 15 € und 65 €. Es fallen eventuell weitere Kosten für die Beschaffung von Dokumenten für erlaubnispflichtige gewerbliche Tätigkeiten an.

Nach der Anmeldung bekommen Sie einen Gewerbeschein und dürfen Ihr Gewerbe führen. Informationen dazu erhalten Sie beim zuständigen Gewerbeamt der Stadt, in der Sie Ihr Gewerbe anmelden wollen.

Freiberufler

Als Freiberufler in folgenden Berufsgruppen meldet man sich bis spätestens vier Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit direkt beim zuständigen Finanzamt(via ELSTER) an:

  • Ärzte und Heilberufe

  • Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe

  • Naturwissenschaftliche/technische Berufe

  • Sprach- und informationsvermittelnde Berufe

  • Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer

  • wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten

Ellipsis und der Verein EFBS Existenzgründung Freie Berufe Sachsen e.V. bieten Freiberuflern bei Gründung und Unternehmensnachfolge Beratungs- und Unterstützungsangebote.

Rechtsform

Wenn Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen möchten, müssen Sie im Formular zur Gewerbeanmeldung eine Rechtsform auswählen. Dazu gehören unter anderem: 

  • das Einzelunternehmen (oft bei Freiberuflern),

  • die GmbH (eine Kapitalgesellschaft),

  • oder die GbR (eine Personengesellschaft).

Eine Übersicht aller Rechtsformen finden Sie auf dem Existenzgründungsportal. Auch über die Gründerplattform oder die Unternehmerwerkstatt können Sie herausfinden, welche Rechtsform zu Ihrem Unternehmen passt.

Bei der Wahl der Rechtsform und der Gründung Ihres Unternehmens sollten Sie eine steuerliche und rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Fachleute wie Steuerberater oder Anwälte helfen Ihnen, Fehler zu vermeiden. Manche Rechtsformen müssen von einem Notar in ein Register eingetragen werden. Das Handelsregister wird vom Amtsgericht geführt. Welches Gericht für Sie zuständig ist, hängt vom Ort Ihres Unternehmens ab. Diese Information finden Sie auf dem Serviceportal Amt24.

Wer in Sachsen eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen möchte, sollte sich über die zuständigen Berufsverbände und Kammern informieren.

Informationen zu wichtigen Verträgen und Versicherungen finden Sie im Bereich Versicherungen für Selbstständige.

Nach der Gewerbeanmeldung informiert Sie das Finanzamt über Ihre Steuerpflichten und teilt Ihnen eine Steuernummer mit, die Sie für Ihre Rechnungen benutzen. Als Unternehmer müssen Sie in der Regel Umsatzsteuer zahlen. Keine Umsatzsteuer müssen Sie zahlen, wenn Sie Kleinunternehmer (§ 19 UstG) sind und Sie die Umsatzgrenze von 25.000 € im Jahr überschreitet. Einkommenssteuer müssen Sie immer zahlen.

Es gibt einige Pflichtangaben, die Ihre Rechnungen enthalten müssen:

  • Ihre Adresse und die Adresse des Kunden

  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID

  • Rechnungsdatum und Rechnungsnummer

  • Menge/Art der Lieferung/Dienstleistung

  • Datum der Lieferung oder Leistungserbringung

  • Brutto- und Netto-Betrag, Umsatzsteuersatz oder Hinweis auf Steuerbefreiung

  • Ihre Bankverbindung

Rechnungen müssen 10 Jahre und Handelsbriefe 6 Jahre aufbewahrt werden. Lassen Sie sich von einem Steuerberater oder Buchhalter beraten, besonders bei speziellen Fällen wie Rechnungen an Kunden außerhalb der EU.

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