Sachsen bietet viele Möglichkeiten, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit zu fahren oder die alltäglichen Wege zu erledigen. Mit einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis sind Sie noch flexibler und können auch Ihre beruflichen Chancen erhöhen.

In Deutschland gibt es verschiedene Fahrerlaubnisklassen für Moped, Motorrad, Auto, LKW, Bus und Fahrzeuge mit Anhänger. Die Fahrerlaubnis erlaubt Ihnen, nach bestandener Prüfung ein Fahrzeug zu führen. Der Nachweis dafür ist der Führerschein.
Wichtige Hinweise:
- Die Fahrerlaubnis-Prüfungen sind sehr anspruchsvoll. Bereiten Sie sich gut vor, z. B. mit empfohlenen Apps.
- Die Fahrausbildung erfolgt meist auf Deutsch. Fragen Sie bei umliegenden Fahrschulen oder in Ihrer Community, ob in Ihrer Nähe Kurse in anderen Sprachen angeboten werden.
- Der Erwerb kostet Geld: Ausbildung und Dienstleistungen der Fahrschule, Gebühren der Prüfungen und die Ausstellung des Führerscheins müssen bezahlt werden.
- Planen Sie genug Zeit ein, da Fahrschulen oft ausgebucht sind.
- Zuständig für die Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis ist die Fahrerlaubnisbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises.
Unser Tipp: Nutzen Sie die Vokabel-Liste für die praktische Fahrerlaubnis-Prüfung (PKW - Klasse B) der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Zuständig für die Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- oder Kreisverwaltung an Ihrem Wohnort.
Im Überblick
Mit einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen Sie in Deutschland Kraftfahrzeuge (Kfz) der entsprechenden Klasse fahren, wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben. Beim Führen der Kfz mit einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland gilt grundsätzlich:
- Die Voraussetzungen zum Führen des Kfz der entsprechenden Klasse in Deutschland müssen erfüllt sein (z. B. das Mindestalter).
- Auflagen und Beschränkungen der ausländischen Fahrerlaubnis gelten auch in Deutschland.
EU-/EWR-Fahrerlaubnis
Diese gelten auch nach Wohnsitznahme in Deutschland weiter. Ein internationaler Führerschein reicht dafür nicht aus. Die Fahrerlaubnis der Klassen C und D gilt nur bis zum Ablauf von fünf Jahren nach ihrer Erteilung, selbst wenn sie im Heimatstaat für einen längeren Zeitraum gültig ist.
Fahrerlaubnis aus Nicht-EU-Ländern
Die nationale Fahrerlaubnis aus Nicht-EU-Ländern darf sechs Monate lang in Deutschland genutzt werden. Dafür muss eine Übersetzung mitgeführt werden (Ausnahmen finden Sie beim Bundesministeriums für Verkehr). Danach ist eine Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis nötig.
Das bedeutet in den meisten Fällen:
- Ablegen einer theoretischen und praktischen Fahrprüfung
- Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest und weitere Nachweise
- Anmeldung bei einer Fahrschule
Die Fahrschule hilft Ihnen, sich auf die Prüfungen vorzubereiten. Der Aufwand für Umschreibung und Prüfungen ist ähnlich hoch wie für eine komplette Fahrausbildung. Für manche Länder gibt es Ausnahmen – etwa nur eine Prüfung oder Umschreibung ohne Prüfung.
Wichtig: Ihre ausländische Fahrerlaubnis muss zum Zeitpunkt der Umschreibung gültig sein.
Ein Internationaler Führerschein ist in Deutschland nicht notwendig.
Bei diesem entfällt lediglich die Pflicht, eine Übersetzung mitzuführen, die bei nationalen Fahrerlaubnissen aus Nicht-EU-Ländern meistens erforderlich ist.
Inhaberinnen und Inhaber von ausländischen nationalen Fahrerlaubnissen aus EU- und EWR-Ländern fahren besser mit den gültigen nationalen Fahrerlaubnissen. Denn damit dürfen sie zeitlich unbefristet und auch nach Verlegung ihres Wohnsitzes nach Deutschland Kraftfahrzeuge der entsprechenden Klasse führen. Mit einem Internationalen Führerschein hingegen ist dies nicht möglich.
Wenn Sie in Deutschland grob gegen die Regeln im Straßenverkehr verstoßen und die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigen, wird dieser Verstoß im Fahreignungsregister gespeichert. Dieser wird vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführt.
Die eingetragenen Verstöße werden nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit 1 bis 3 Punkten bewertet. Erreichen Sie 8 Punkte, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Um den Entzug der Fahrerlaubnis zu vermeiden, können Sie freiwillig an einem Fahreignungs-Seminar teilnehmen und Punkte abbauen.
Prüfungssprache
Die theoretische Fahrerlaubnis-Prüfung kann neben Deutsch in 12 weiteren Sprachen abgelegt werden. Die praktische Fahrprüfung wird in Deutsch durchgeführt.


