Immer mehr Personen nutzen das Fahrrad und verzichten auf das Auto. Radfahren entlastet die Umwelt und ist gut für die Gesundheit. Der Freistaat Sachsen fördert daher aktiv den Radverkehr.

Das Radfahren ist eine gute Möglichkeit für kürzere Strecken. Sie sind unabhängig von Bus und Bahn. Und Sie müssen nicht nach einem Parkplatz suchen oder dafür bezahlen.
Für die Teilnahme am Straßenverkehr muss Ihr Fahrrad allerdings verkehrssicher sein. Das heißt unter anderem, dass es funktionsfähige Bremsen, eine Klingel und ausreichende Beleuchtung sowie Reflektoren braucht. Auf einem Fahrrad darf nur eine Person fahren. Wenn Sie ein Kleinkind mitnehmen, benötigen Sie einen speziellen Kindersitz oder einen Anhänger. Alternativ gibt es spezielle Lasten-Fahrräder.
E-Bikes mit einer Motorleistung bis 25 km/h und ohne Tretunterstützung (Pedelecs) gelten in Deutschland als Fahrräder und benötigen keine Versicherung oder Fahrerlaubnis.
Auch mit dem Fahrrad müssen Sie die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) kennen und einhalten. Wenn Sie Regeln mit dem Fahrrad missachten, kann das auch Konsequenzen für Ihre PKW-Fahrerlaubnis haben. Seien Sie also immer aufmerksam und bedenken Sie, dass Sie auf dem Fahrrad von Autofahrern leicht übersehen werden können.
In vielen Städten wurden an zentralen Punkten Parkboxen bzw. Fahrrad-Garagen aufgestellt, um das Fahrrad sicher und vor Wind und Wetter geschützt abstellen zu können.
Wenn Sie kein eigenes Fahrrad besitzen, können Sie verschiedene Möglichkeiten der Vermietung von Fahrrädern nutzen.
Mit dem Fahrrad zur Arbeit
Manche Arbeitgeber unterstützen die Beschäftigten bei der Finanzierung eines Fahrrades für den Arbeitsweg (Jobrad).


