Visum zum Spracherwerb

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In Sachsen können Sie Ihre Deutschkenntnisse gezielt ausbauen. Mit einem Visum zum Spracherwerb dürfen Sie für einen Sprachkurs nach Sachsen einreisen und sich auf Ihren nächsten beruflichen oder akademischen Schritt vorbereiten.

Voraussetzungen

  1. Ein gültiger Reisepass.
  2. Eine Anmeldung zu einem Deutsch-Intensivsprachkurs, der täglich stattfindet und mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche umfasst.
  3. Ein Nachweis, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert ist – zum Beispiel durch ein Sperrkonto (mindestens 11.904 Euro im Jahr 2025), ein Stipendium oder eine Verpflichtungserklärung einer Person in Deutschland.
  4. Eine gültige Kranken- oder Reiseversicherung
  5. Es darf keinen Grund geben, dass Sie ausgewiesen werden.

Visumsgültigkeit und Nebentätigkeit

Das Visum oder die Aufenthaltserlaubnis zum Spracherwerb gilt so lange, wie Ihr Sprachkurs dauert - höchstens jedoch zwölf Monate. In dieser Zeit dürfen Sie bis zu 20 Stunden pro Woche neben dem Sprachkurs arbeiten.

Visum zum Spracherwerb beantragen

Das Visum beantragen Sie an der für Sie zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland (Botschaften und Generalkonsulate), in deren Amtsbezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Über den Konsulatfinder des Auswärtigen Amtes können Sie die zuständige Auslandsvertretung ermitteln. 

Bei der Antragstellung müssen Sie eine Visagebühr zahlen. Die Gebühr wird nicht zurückerstattet.

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