Visa-Arten und Aufenthaltstitel

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Wer in Deutschland leben, arbeiten oder eine Ausbildung machen möchte, benötigt in vielen Fällen ein Visum. Auf dieser Seite finden Sie einen verständlichen Überblick über die wichtigsten Regelungen und Möglichkeiten für Ihren Aufenthalt in Sachsen.

Allgemeines zum Visum

Ein Visum ist eine Einreiseerlaubnis im Reisepass. Es zeigt, dass Sie nach Deutschland einreisen, durchreisen oder hier für eine bestimmte Zeit bleiben dürfen. Personen aus visumpflichtigen Ländern (Drittstaaten) benötigen dafür in der Regel ein Visum.

Welches Visum Sie brauchen, hängt davon ab, wie lange Sie bleiben und warum Sie kommen. Sie dürfen nur so lange und aus dem Grund bleiben, wie es Ihr Visum erlaubt.

Nutzen Sie den Visa-Navigator des Auslandsportals, um schnell und einfach das richtige Visum für Ihre Einreise und Ihren Aufenthalt in Sachsen zu finden.

Bevor Sie ein Visum beantragen, prüfen Sie bitte, ob Sie die folgenden wichtigen Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen für Ihren Lebensunterhalt selbst sorgen können.
  • Sie müssen Ihre Identität und Staatsangehörigkeit nachweisen.
  • Es darf keinen Grund geben, dass Sie ausgewiesen werden.
  • Sie brauchen einen gültigen Pass.

     

Wenn Sie aus folgenden Ländern kommen, können Sie mit gültigem Reisepass oder einem anderen gültigem Ausweisdokument ohne Visum nach Deutschland einreisen: 

  • Staaten der Europäischen Union (EU)
  • Island, Liechtenstein, Norwegen (diese Länder gehören zum Europäischen Wirtschaftsraum, EWR)
  • Schweiz (bilaterales Abkommen)

Menschen aus den folgenden Ländern (privilegierte Drittstaaten) brauchen kein Visum, um nach Deutschland einzureisen: Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland, UK und USA.

Für alle anderen Länder besteht in der Regel eine Visumplicht, außer es gelten Sonderregelungen. Welche Staaten dazu gehören, erfahren Sie auf der Website des Auswärtigen Amts

Wenn Sie in Deutschland arbeiten wollen, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Auch wenn Sie ohne Visum einreisen dürfen, ist das nur für maximal 90 Tage möglich. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie die Aufenthaltserlaubnis für Ihre Arbeit bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragen.

Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen, benötigen Sie ein Schengen-Visum für touristische Reisen oder kurze Aufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen. Mit diesem Visum dürfen Sie nicht in Deutschland arbeiten. Nach der Einreise mit einem Schengen-Visum können Sie grundsätzlich keine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten beantragen, ohne vorher ein reguläres Visum beantragt zu haben.

Für ein Schengen-Visum müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen den Grund Ihrer Reise nach Deutschland klar erklären können.
  • Sie müssen zeigen, dass Sie genug Geld für Ihren Aufenthalt und die Reise haben, zum Beispiel durch eigenes Einkommen oder eine Verpflichtungserklärung einer anderen Person.
  • Sie müssen Ihre Bereitschaft versichern, den Schengen-Raum vor Ablauf des Visums wieder zu verlassen.
  • Sie brauchen eine gültige Krankenversicherung für alle Schengen-Länder und für die gesamte Zeit Ihres Aufenthalts. Die Versicherung muss mindestens 30.000 Euro Kosten übernehmen.

Bitte informieren Sie sich auch auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

Das Visum beantragen Sie an der für Sie zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland (Botschaften und Generalkonsulate), in deren Amtsbezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Über den Konsulatfinder des Auswärtigen Amtes können Sie die zuständige Auslandsvertretung ermitteln.

Das passende Visum finden

Nutzen Sie den Visa-Navigator des Auslandsportals, um schnell und einfach das richtige Visum für Ihre Einreise und Ihren Aufenthalt in Deutschland zu finden.

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