Schwangerschaft in Sachsen

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Eine Schwangerschaft ist eine besondere Zeit – gerade in einem neuen Land. In Sachsen finden Sie gute medizinische Betreuung und vielfältige Unterstützungsangebote für werdende Eltern. Hier finden Sie wichtige Informationen rund um medizinische Versorgung, Mutterschutz, Elternzeit und Beratungsangebote.

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Wenn eine Ärztin oder ein Arzt bestätigt, dass Sie schwanger sind, bekommen Sie einen Mutterpass. Diesen brauchen Sie für weitere Untersuchungen, für die Geburt und im Notfall.

In Deutschland sind die Untersuchungen während der Schwangerschaft kostenlos. Dabei wird geprüft, wie es dem Baby und der Mutter geht. Die Kosten für diese Untersuchungen bezahlen die Krankenkasse oder das Sozialamt. Sie haben auch Anspruch auf medizinische Hilfe bei der Geburt und auf die Unterstützung durch eine Hebamme.

Der Arbeitgeber muss schwangere Frauen für Vorsorgeuntersuchungen freistellen – sie dürfen dafür während der Arbeitszeit zum Arzt gehen.

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt „Ich erwarte ein Kind“ in verschiedenen Sprachen

Wenn Sie ein Kind erwarten und Fragen haben, können Sie sich in Sachsen an eine Schwangerschaftsberatungsstelle wenden. Dort bekommen Sie kostenlos und anonym Hilfe – zum Beispiel zu den Themen Schwangerschaft, Verhütung oder Familienplanung. Sie erfahren auch, welche finanziellen Hilfen es gibt und wo Sie weitere Unterstützung finden. Sie können allein zur Beratung gehen oder jemanden mitbringen – zum Beispiel Ihren Partner, Ihre Partnerin oder eine vertraute Person. Die Schwangerschaftsberatungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf der Übersichtskarte.

In Deutschland sind schwangere Frauen am Arbeitsplatz besonders geschützt. Das regelt das Mutterschutzgesetz. Es gilt für alle Frauen mit einem Arbeitsvertrag – auch bei Teilzeit, Minijobs, Ausbildung oder Heimarbeit. Wichtig ist nur, dass der Arbeitsplatz in Deutschland ist. Das Gesetz schützt die Gesundheit von Mutter und Kind. Schwangere dürfen bestimmte Arbeiten nicht machen und können nicht gekündigt werden. Während des Mutterschutzes – also kurz vor und nach der Geburt – dürfen Frauen nicht arbeiten. In dieser Zeit bekommen sie Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Das Gesetz gilt nicht für Selbstständige oder Hausfrauen.

Mehr Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) oder bei Ihrer Krankenkasse.

Wenn Sie einen langfristigen Aufenthaltstitel haben und in Deutschland arbeiten, können Sie Kindergeld für Ihre Kinder bekommen, um den Unterhalt, die Betreuung und die Ausbildung ihrer Kinder zu finanzieren. Für EU-Bürger reicht es, wenn sie in Deutschland wohnen oder arbeiten. Auch nach dem 18. Geburtstag gibt es Kindergeld – zum Beispiel, wenn Ihr Kind arbeitsuchend ist, eine Ausbildung macht oder ein freiwilliges Jahr absolviert. Das geht bis zum 25. Lebensjahr. Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um Ihre Kinder zu versorgen, können Sie zusätzlich Kinderzuschlag bekommen.

Das Kindergeld beantragen Sie bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit an Ihrem Wohnort in Sachsen.

Weitere Informationen finden Sie im Familienportal des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Das Elterngeld ist eine finanzielle Leistung für Eltern von Babys und Kleinkindern. Es hilft jungen Eltern, die nach der Geburt weniger oder gar nicht mehr arbeiten und deshalb weniger Einkommen haben. Auch Eltern, die vor der Geburt nicht gearbeitet haben, können Elterngeld bekommen – sie erhalten dann einen Mindestsatz.

Das Elterngeld wird für bis zu 14 Monate gezahlt. Mutter und Vater können sich diese Monate frei aufteilen. In Sachsen können Sie das Elterngeld online beantragen: Onlineantrag Elterngeld. Wenn Sie sich dort registrieren, bekommen Sie auch gezielte Hilfen und Erklärungen. Nach dem Elterngeld kann ein Betreuungsgeld für bis zu 22 Monaten beantragt werden. Es ist für Eltern gedacht, die ihr kleines Kind selbst zuhause betreuen. Wichtig: Elterngeld und Betreuungsgeld können nur nacheinander, nicht gleichzeitig bezogen werden.

Eltern können eine Zeit lang zu Hause bleiben, um ihr Kind zu betreuen und zu erziehen. Das nennt man Elternzeit. Jeder Elternteil kann bis zum dritten Geburtstag des Kindes Elternzeit nehmen. Während der Elternzeit müssen Sie nicht arbeiten. Der Job bleibt aber erhalten. Nach der Elternzeit darf man wieder zur alten Arbeitszeit zurückkehren. Beide Elternteile dürfen auch gleichzeitig Elternzeit nehmen – zusammen bis zu drei Jahre.
Mit Erlaubnis vom Arbeitgeber kann man bis zu 12 Monate Elternzeit auf später verschieben – zum Beispiel auf die Zeit, wenn das Kind zur Schule kommt (zwischen 3. und 8. Geburtstag).

Wichtig: Wer Elternzeit nehmen möchte, muss das dem Arbeitgeber mindestens 7 Wochen vorher schriftlich mitteilen.

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