Pflegefachkräfte werden in Sachsen dringend gebraucht. Sie haben gute Chancen auf eine sichere Arbeit und ein festes Einkommen.

Informationen zur Ausbildung
Die Ausbildung dauert in der Regel 3 Jahre. In dieser Zeit haben Sie in einer Pflegeschule Unterricht und lernen die praktische Anwendung in einer Klinik oder in einer Pflegeeinrichtung.
Während der Ausbildung erhalten Sie eine Ausbildungsvergütung. Die Höhe bestimmt der Arbeitgeber. In der Pflege ist diese Vergütung in der Regel vergleichsweise hoch und liegt oft über dem durchschnittlichen Ausbildungsgehalt in anderen Berufen.
Am Ende erhalten Sie den Abschluss Pflegefachfrau oder Pflegefachmann. Sie können dann zum Beispiel in Krankenhäusern, Altenpflegeeinrichtungen, Rehabilitationskliniken oder Spezialbereichen arbeiten.
Für die Ausbildung brauchen Sie:
- einen in Deutschland anerkannten Schulabschluss
- Deutschkenntnisse auf mindestens Niveau B2
- einen Ausbildungsplatz bei einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung
- ein Visum zur Berufsausbildung
Sie haben Ihre Ausbildung bereits abgeschlossen?
Wenn Sie im Herkunftsland bereits eine Ausbildung zur Pflegefachkraft abgeschlossen haben, müssen Sie Ihren Abschluss in Deutschland prüfen lassen. Dieses Verfahren heißt Anerkennungsverfahren. Dafür stellen Sie einen Antrag bei dem Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV).
- einen in Deutschland anerkannten Berufsabschluss
- Sprachnachweis Deutsch B2
- Führungszeugnis
- Gesundheitszeugnis (ärztliche Bescheinigung)
- Job suchen und Arbeitgeber kontaktieren
- Antrag auf Anerkennung stellen
- ausländische Berufsqualifikationen - KSV Sachsen
- Sie erhalten eine Bestätigung, dass Ihr Antrag angekommen ist und einen Hinweis, welche Dokumente Sie ggf. nachreichen sollen
Es gibt zwei Möglichkeiten für das Anerkennungsverfahren:
Möglichkeit 1: Gleichwertigkeitsprüfung
Der KSV Sachsen prüft innerhalb von 4 Monaten, ob Ihre Ausbildung mit der deutschen Pflegeausbildung vergleichbar ist.
Es gibt drei mögliche Ergebnisse:
- Ihre Ausbildung ist gleichwertig.
- Ihre Ausbildung ist teilweise vergleichbar. Dann müssen Sie noch etwas lernen oder eine Prüfung machen.
- Ihre Ausbildung kann nicht vollständig bewertet werden.
Wenn Unterschiede zur deutschen Ausbildung bestehen, können Sie diese ausgleichen durch:
- einen Anpassungslehrgang (praktische Weiterbildung) oder
- eine Eignungs- oder Kenntnisprüfung.
Möglichkeit 2: Verzicht auf die Gleichwertigkeitsprüfung
Pflegefachkräfte können auch auf die Gleichwertigkeitsprüfung verzichten. Dann wird die Ausbildung nicht im Detail geprüft. Stattdessen müssen Sie Ihr Wissen direkt nachweisen durch:
- einen dreijährigen Anpassungslehrgang mit einer Prüfung, die sich auf den Inhalt der Ausbildung erstreckt (Abschlussgespräch),
oder
- eine Kenntnisprüfung mit vier Pflegesituationen im Bereich der stationären Langzeitpflege.
Der KSV schickt Ihnen einen Feststellungsbescheid zur Anerkennung. Darin kann stehen, dass Sie einen Anpassungslehrgang machen müssen. Dieser hilft Ihnen Unterschiede zwischen Ihrer Ausbildung im Heimatland und der deutschen Ausbildung auszugleichen. Sie lernen genau die Inhalte, die noch fehlen.
Die Dauer hängt davon ab, welche Inhalte in Ihrem Feststellungsbescheid stehen. Sie kann einige Monate oder länger sein. Falls ein Sprachkurs nötig ist, verlängert sich der Lehrgang entsprechend.
Der Anpassungslehrgang besteht meistens aus:
- Theorie (zum Beispiel Unterricht in einer Pflegeschule)
- Praxis (Arbeiten und Lernen in einer Einrichtung, zum Beispiel Krankenhaus oder Pflegeeinrichtung)
Fachkräfte mit einem Abschluss aus einem Drittstaat führen am Ende ein Abschlussgespräch über die gelernten Inhalte.
Fachkräfte mit einem Abschluss aus der EU oder dem EWR erhalten eine Teilnahmebescheinigung und müssen in der Regel kein Abschlussgespräch machen.
Wenn Ihre Ausbildung Unterschiede zur deutschen Ausbildung aufweist, können Sie eine Prüfung ablegen, um Ihre Kenntnisse nachzuweisen:
- Drittstaaten: Kenntnisprüfung
- EU/EWR-Staaten: Eignungsprüfung
Diese Prüfungen zeigen, dass Sie die notwendigen Kenntnisse für Ihren Beruf in Deutschland haben.
Vorbereitung auf die Prüfung
Vor der Prüfung können Sie freiwillig einen Vorbereitungskurs besuchen. Inhalt und Dauer des Kurses legt der Anbieter fest.
Mögliche Inhalte des Kurses sind:
- Theorie des Pflegeberufes
- Praxiseinsätze
- Fachsprachenunterricht
Der KSV Sachsen empfiehlt zusätzlich einen mehrwöchigen Praxiseinsatz an einem passenden Arbeitsplatz vor der Prüfung.
Inhalte der Prüfungen
- Kenntnisprüfung (Drittstaaten): besteht aus einem mündlichen und einem praktischen Teil, ähnlich der deutschen staatlichen Abschlussprüfung.
- Eignungsprüfung (EU/EWR): besteht aus einer praktischen Prüfung mit einem Prüfungsgespräch. Es werden nur die wesentlichen Unterschiede laut Feststellungsbescheid abgeprüft.
Die genauen Themenbereiche richten sich nach dem Berufsgesetz, der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie Ihrem Feststellungsbescheid des KSV Sachsen.
Unser Tipp: Zuerst einen Arbeitgeber finden
Wir empfehlen, zuerst einen Arbeitgeber zu suchen. Viele Arbeitgeber unterstützen internationale Pflegekräfte bei der Anerkennung und den nächsten Schritten in Deutschland. Wenn Ihr Abschluss noch nicht vollständig anerkannt ist, können Sie oft zunächst als Pflegehilfskraft arbeiten und währenddessen fehlende Kenntnisse und Sprachkenntnisse verbessern.
Gute Deutschkenntnisse für Ihre berufliche Zukunft in der Pflege
- GOETHE INSTITUT: Deutsch in der Pflege
- VHS-Lernpotal: Schreiben und Lesen für die Arbeit als Pflegefachkraft
- VHS-Lernportal: Schreiben und Lesen für die Arbeit als Pflegehilfskraft
- Deutsche Welle: Übung für die Dienstbesprechung in der Krankenpflege
- Fachstelle Berufsbezogenes Deutsch: Lernspiel - Ein Tag Deutsch in der Pflege
- IMED-KOMM-EU: Deutsch für ausländische Gesundheits- und Krankenpflegerinnen/-pfleger
Weitere Informationen
- Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt | Berufsbild Pflegefachkraft
- Digit in Social: Die Integrationsplattform zum ankommen, wohlfühlen und bleiben.
- Beratungsstellen in Ihrem Heimatland finden
- Vermittlungsprojekte der Bundesagentur für Arbeit | Health and Care
- Seriöse Personalvermittlung finden: Gütesiegel Faire Anwerbung Pflege


