Pflege in Sachsen: Ausbildung starten oder als Fachkraft arbeiten

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Pflegefachkräfte werden in Sachsen dringend gebraucht. Sie haben gute Chancen auf eine sichere Arbeit und ein festes Einkommen.

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Informationen zur Ausbildung

Die Ausbildung dauert in der Regel 3 Jahre. In dieser Zeit haben Sie in einer Pflegeschule Unterricht und lernen die praktische Anwendung in einer Klinik oder in einer Pflegeeinrichtung.

Während der Ausbildung erhalten Sie eine Ausbildungsvergütung. Die Höhe bestimmt der Arbeitgeber. In der Pflege ist diese Vergütung in der Regel vergleichsweise hoch und liegt oft über dem durchschnittlichen Ausbildungsgehalt in anderen Berufen.

Am Ende erhalten Sie den Abschluss Pflegefachfrau oder Pflegefachmann. Sie können dann zum Beispiel in Krankenhäusern, Altenpflegeeinrichtungen, Rehabilitationskliniken oder Spezialbereichen arbeiten.

Für die Ausbildung brauchen Sie: 

  • einen in Deutschland anerkannten Schulabschluss
  • Deutschkenntnisse auf mindestens Niveau B2
  • einen Ausbildungsplatz bei einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung
  • ein Visum zur Berufsausbildung

Sie haben Ihre Ausbildung bereits abgeschlossen?

Wenn Sie im Herkunftsland bereits eine Ausbildung zur Pflegefachkraft abgeschlossen haben, müssen Sie Ihren Abschluss in Deutschland prüfen lassen. Dieses Verfahren heißt Anerkennungsverfahren. Dafür stellen Sie einen Antrag bei dem Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV).
 

  • einen in Deutschland anerkannten Berufsabschluss 
  • Sprachnachweis Deutsch B2 
  • Führungszeugnis
  • Gesundheitszeugnis (ärztliche Bescheinigung)

  1. Job suchen und Arbeitgeber kontaktieren 
  2. Antrag auf Anerkennung stellen 

Es gibt zwei Möglichkeiten für das Anerkennungsverfahren: 

Möglichkeit 1: Gleichwertigkeitsprüfung 

Der KSV Sachsen prüft innerhalb von 4 Monaten, ob Ihre Ausbildung mit der deutschen Pflegeausbildung vergleichbar ist.

Es gibt drei mögliche Ergebnisse:

  • Ihre Ausbildung ist gleichwertig.
  • Ihre Ausbildung ist teilweise vergleichbar. Dann müssen Sie noch etwas lernen oder eine Prüfung machen.
  • Ihre Ausbildung kann nicht vollständig bewertet werden.

Wenn Unterschiede zur deutschen Ausbildung bestehen, können Sie diese ausgleichen durch:

  • einen Anpassungslehrgang (praktische Weiterbildung) oder
  • eine Eignungs- oder Kenntnisprüfung.


Möglichkeit 2: Verzicht auf die Gleichwertigkeitsprüfung 

Pflegefachkräfte können auch auf die Gleichwertigkeitsprüfung verzichten. Dann wird die Ausbildung nicht im Detail geprüft. Stattdessen müssen Sie Ihr Wissen direkt nachweisen durch:

  • einen dreijährigen Anpassungslehrgang mit  einer Prüfung, die sich auf den Inhalt der Ausbildung erstreckt (Abschlussgespräch),

oder

  • eine Kenntnisprüfung mit vier Pflegesituationen im Bereich der stationären Langzeitpflege.

Der KSV schickt Ihnen einen Feststellungsbescheid zur Anerkennung. Darin kann stehen, dass Sie einen Anpassungslehrgang machen müssen. Dieser hilft Ihnen Unterschiede zwischen Ihrer Ausbildung im Heimatland und der deutschen Ausbildung auszugleichen. Sie lernen genau die Inhalte, die noch fehlen. 

Die Dauer hängt davon ab, welche Inhalte in Ihrem Feststellungsbescheid stehen. Sie kann einige Monate oder länger sein. Falls ein Sprachkurs nötig ist, verlängert sich der Lehrgang entsprechend.

Der Anpassungslehrgang besteht meistens aus:

  • Theorie (zum Beispiel Unterricht in einer Pflegeschule)
  • Praxis (Arbeiten und Lernen in einer Einrichtung, zum Beispiel Krankenhaus oder Pflegeeinrichtung)

Fachkräfte mit einem Abschluss aus einem Drittstaat führen am Ende ein Abschlussgespräch über die gelernten Inhalte.

Fachkräfte mit einem Abschluss aus der EU oder dem EWR erhalten eine Teilnahmebescheinigung und müssen in der Regel kein Abschlussgespräch machen.

Wenn Ihre Ausbildung Unterschiede zur deutschen Ausbildung aufweist, können Sie eine Prüfung ablegen, um Ihre Kenntnisse nachzuweisen:

  • Drittstaaten: Kenntnisprüfung
  • EU/EWR-Staaten: Eignungsprüfung

Diese Prüfungen zeigen, dass Sie die notwendigen Kenntnisse für Ihren Beruf in Deutschland haben.

Vorbereitung auf die Prüfung

Vor der Prüfung können Sie freiwillig einen Vorbereitungskurs besuchen. Inhalt und Dauer des Kurses legt der Anbieter fest.
Mögliche Inhalte des Kurses sind:

  • Theorie des Pflegeberufes
  • Praxiseinsätze
  • Fachsprachenunterricht

Der KSV Sachsen empfiehlt zusätzlich einen mehrwöchigen Praxiseinsatz an einem passenden Arbeitsplatz vor der Prüfung.

Inhalte der Prüfungen

  • Kenntnisprüfung (Drittstaaten): besteht aus einem mündlichen und einem praktischen Teil, ähnlich der deutschen staatlichen Abschlussprüfung.
  • Eignungsprüfung (EU/EWR): besteht aus einer praktischen Prüfung mit einem Prüfungsgespräch. Es werden nur die wesentlichen Unterschiede laut Feststellungsbescheid abgeprüft.

Die genauen Themenbereiche richten sich nach dem Berufsgesetz, der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie Ihrem Feststellungsbescheid des KSV Sachsen.

Unser Tipp: Zuerst einen Arbeitgeber finden

Wir empfehlen, zuerst einen Arbeitgeber zu suchen. Viele Arbeitgeber unterstützen internationale Pflegekräfte bei der Anerkennung und den nächsten Schritten in Deutschland. Wenn Ihr Abschluss noch nicht vollständig anerkannt ist, können Sie oft zunächst als Pflegehilfskraft arbeiten und währenddessen fehlende Kenntnisse und Sprachkenntnisse verbessern.

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