Fördermöglichkeiten für Unternehmen

Aktualisiert:

Unternehmen in Sachsen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), stehen bei der Gewinnung und Integration internationaler Fachkräfte vor besonderen Herausforderungen. Umso wichtiger ist es, die vorhandenen Fördermöglichkeiten zu kennen und gezielt zu nutzen. Hier erhalten Sie einen Überblick über relevante Unterstützungsangebote.

Überblick über Unterstützungsangebote

KMU in Sachsen können Zuschüsse für entstehende Mehraufwände erhalten, wenn sie internationale Auszubildende, dual Studierende oder Fachkräfte aus Drittstaaten beschäftigen.

Gefördert werden bis zu:

  • drei Beschäftigungsverhältnisse pro Unternehmen
  • drei duale Ausbildungs- oder Studienverhältnisse pro Unternehmen

Wichtig: Das Arbeits,- Studien-, oder Ausbildungsverhältnis muss seit mindestens sechs Monaten ununterbrochen bestehen, wenn Sie den Antrag stellen. Der Antrag muss spätestens bis zum Ende des ersten Beschäftigungsjahres bzw. bis zum Ende des ersten Ausbildungs- oder Studienverhältnisses gestellt werden.

Mehr Informationen zur Beratungsförderung - Internationals bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB)

 

Als KMU mit Sitz oder Niederlassung in Sachsen können Sie sich von den Fachkräftesicherungslotsen kostenlos zu zentralen Themen der Fachkräftegewinnung und -sicherung sowie der Personalentwicklung beraten lassen.

Die Beratung kann Ihnen nach einer gemeinsamen Analyse Ideen für strategische Personalarbeit, Arbeitgeberattraktivität, Gewinnung und Bindung von Fachkräften sowie zur Einführung und Stärkung attraktiver Arbeitsbedingungen im Unternehmen bieten.

Beratungsumfang:

  • mindestens zwei und maximal 32 Stunden innerhalb von sechs Monaten
  • maximal vier Themenfelder

Nehmen Sie Kontakt zu den ESF+ Fachkräftesicherungslotsen auf.

 

Für Erwachsene ab 25 Jahren, für die eine klassische Berufsausbildung aus verschiedenen Gründen nicht infrage kommt, bietet die Teilqualifikation (TQ) eine schrittweise und praxisnahe Alternative.

Diese Form der Qualifizierung richtet sich an:

  • Erwachsene über 25 Jahre, für die eine herkömmliche Berufsausbildung nicht in Frage kommt
  • Geringqualifizierte Beschäftigte oder Personen ohne (verwertbaren) Berufsabschluss
  • Arbeitssuchende und -lose ohne Berufsabschluss
  • Menschen, die nach längerer Abwesenheit in den Beruf zurückkehren wollen
  • Menschen, die nicht für lange Umschulungen geeignet sind
  • Fachkräfte mit Bedarf an Anpassungsqualifizierung, z. B. aufgrund von technischen- und strukturellem Wandel

Für internationale Mitarbeitende eignet sich besonders das Modell TQplus: Es ermöglicht zusätzliche Zeit pro Modul für Sprachförderung und fachliche Unterstützung zur besseren Integration. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Sprachniveau von mindestens B1 (GER).

Teilqualifizierungen können als abschlussorientierte Qualifizierungsmaßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Wenden Sie sich an den Arbeitgeberservice Ihrer Agentur für Arbeit – dort erhalten Sie eine individuelle Beratung zur passenden Qualifizierungsstrategie für Ihr Unternehmen.

Mehr Informationen zur Teilqualifizierung:

 

Wenn Ihre Mitarbeitenden im Arbeitsalltag Sprachbarrieren haben, können Berufssprachkurse (BSK) weiterhelfen:

  • Basiskurse: Sprachkompetenz und grundlegendes Wissen zum Berufsleben und Arbeitsalltag in Deutschland
  • arbeitsplatzbezogene Sprachkurse:
    • Job-BSK für Beschäftigte
    • ausbildungsbegleitende Azubi-BSK
    • BSK für Personen im Anerkennungsverfahren

Die Inhalte können an die Bedarfe Ihres Unternehmens angepasst werden und ermöglichen durch den praxisnahen Ansatz schnelle Lernerfolge.

Kosten:

  • in der Regel kostenfrei
  • bei Jahreseinkommen der Teilnehmer von über 20.000 Euro (bzw. über 40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) fällt ein Kostenbeitrag von 2,56 Euro pro Unterrichtseinheit an (entspricht 50 % der förderfähigen Kurskosten, also rund 1.024 Euro pro Person). Als Arbeitgeber können Sie diesen Beitrag freiwillig übernehmen und so gezielt in die sprachliche und berufliche Integration Ihrer Mitarbeitenden investieren.

Finden Sie weiterführende Informationen:

 

Sprachbezogene und fachliche Weiterbildungen können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Sprechen Sie dazu mit dem Arbeitgeber-Service Ihrer Agentur für Arbeit vor Ort.

Mehr Informationen zu Förderung beruflicher Weiterbildung:

Ihr Arbeitgeber-Service vor Ort informiert Sie über aktuelle gesetzliche Fördermöglichkeiten. Unternehmen können zudem von verschiedenen öffentlichen Projekten und Programmen profitieren.

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