Mit einer Anerkennungspartnerschaft können Sie nach Ihrer Einreise nach Deutschland gleichzeitig arbeiten und mit Unterstützung Ihres Arbeitgebers das Anerkennungsverfahren durchführen. Das Visum und die Aufenthaltserlaubnis werden zunächst für 1 Jahr erteilt. Die Verlängerung auf 3 Jahre ist möglich.
Voraussetzungen
- mindestens 2-jährige Ausbildung
- im Herkunftsland staatlich anerkannt
Den Abschluss können Sie mit folgenden Dokumenten nachweisen:
- positive Auskunft zur Berufsqualifikation der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) oder
- digitale Zeugnisbewertung für Ihren Hochschulabschluss von der ZAB oder positive Bewertung des Abschlusses in der anabin-Datenbank
Es müssen deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachgewiesen werden.
Die Vereinbarung zur Anerkennungspartnerschaft muss mit einem geeigneten Arbeitgeber geschlossen werden. Das bedeutet, der Arbeitgeber muss bereits Erfahrung mit der beruflichen Ausbildung oder Nachqualifizierung haben. Die Eignung wird im Visumverfahren durch die zuständige Behörde geprüft.
Die Anerkennungspartnerschaft beinhaltet ein konkretes Arbeitsplatzangebot, in der Regel für eine qualifizierte Beschäftigung (keine einfachen Hilfstätigkeiten).
Ausnahme: In reglementierten Berufen (zum Beispiel Pflege, Medizin) sind Hilfstätigkeiten möglich, bis eine Berufsausübungserlaubnis vorliegt.
Anerkennung bereits begonnen?
Falls Sie schon vor der Einreise ein Anerkennungsverfahren begonnen und einen (Teil-) Anerkennungsbescheid haben, der auch betriebliche Ausgleichsmaßnahmen einschließt, können Sie ebenfalls eine Anerkennungspartnerschaft abschließen.


