Visum zur Studienplatzsuche

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Sie möchten in Sachsen studieren, haben aber noch keine Zulassung von einer Hochschule erhalten? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Visum zur Studienplatzsuche beantragen. Dieses Visum ermöglicht Ihnen, bis zu neun Monate in Sachsen zu bleiben, um sich auf einen Studienplatz oder studienvorbereitende Maßnahmen – wie Sprachkurse oder den Besuch eines Studienkollegs – zu bewerben.

Voraussetzungen

  1. Ein gültiger Reisepass.
  2. Sie benötigen einen Schulabschluss, der zum Studium an einer deutschen Hochschule oder zum Besuch eines Studienkollegs berechtigt.
  3. Sie müssen entweder schon die nötigen Sprachkenntnisse haben, um ein Studium zu beginnen, oder Sie müssen diese Kenntnisse innerhalb der Aufenthaltszeit erwerben wollen. Diese Aufenthaltszeit darf höchstens neun Monate dauern. Die genauen Anforderungen erfahren Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat).
  4. Sie müssen nachweisen, dass Ihr Lebensunterhalt für die Dauer Ihres Aufenthalts gesichert ist. Dies kann z. B. über ein Sperrkonto mit mindestens 992€ pro Monat (Jahr 2025), ein Stipendium oder eine Verpflichtungserklärung nachgewiesen werden.
  5. Eine gültige Kranken- oder Reiseversicherung.

Arbeiten und Studienplatz suchen

Während der Zeit der Studienplatzsuche dürfen Sie bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten oder kurzzeitige Probebeschäftigungen von insgesamt bis zu zwei Wochen absolvieren.

Visum zur Studienplatzsuche beantragen

Das Visum beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland (Botschaften und Generalkonsulate), in deren Amtsbezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Über den Konsulatfinder des Auswärtigen Amtes können Sie die zuständige Auslandsvertretung ermitteln. 

Bei der Antragstellung müssen Sie eine Visagebühr zahlen. Die Gebühr wird nicht zurückerstattet.

Aufenthaltstitel nach der Einreise in Sachsen beantragen

Sobald Sie eine Zulassung zu einer Hochschule oder einem Studienkolleg in Sachsen erhalten, können Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums beantragen. Mit dieser Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie Ihr Studium in Sachsen aufnehmen und während der gesamten Studiendauer hier leben.

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