In Sachsen stehen Ihnen moderne medizinische Einrichtungen und eine umfangreiche ärztliche Versorgung zur Verfügung. Mit der gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie im Krankheitsfall optimal abgesichert und können schnell und unkompliziert medizinische Hilfe erhalten.

Krankenversicherung
In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht: Jede Person mit Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt muss versichert sein.
- Kinder sind in der Regel kostenlos bei den Eltern mitversichert über die „Familienversicherung“.
- Die meisten Menschen schließen eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ab.
- Nur bestimmte Gruppen (z. B. Selbstständige, Beamte oder Angestellte mit sehr hohem Einkommen) können sich privat versichern.
Sie können Ihre Krankenkasse frei wählen. Nach der Antragstellung erhalten Sie eine Mitgliedsbescheinigung, die oft direkt elektronisch an Ihren Arbeitgeber übermittelt wird.
Wichtig: Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit, welche Krankenkasse Sie gewählt haben.
Beiträge und Leistungen
- Der Versicherungsbeitrag wird automatisch vom Arbeitsentgelt abgezogen.
- Ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und viele Medikamente sind abgedeckt. Für einige Leistungen müssen Sie jedoch Zuzahlungen leisten.
- Sie erhalten eine elektronische Gesundheitskarte (Chipkarte). Damit rechnet Ihr Arzt die Behandlung ab und Sie können Rezepte in der Apotheke einlösen.
Ärztliche Versorgung
Durch Ihre Krankenversicherung ist Ihre medizinische Versorgung gut abgesichert. Sie können zum Arzt gehen, wenn Sie medizinischen Rat brauchen oder sich krank fühlen. Auch außerhalb der Öffnungszeiten der Ärzte und in Notfällen können Sie medizinische Hilfe in Anspruch nehmen.
Es ist wichtig, dass Sie direkt nach Ihrer Ankunft in Deutschland einen Hausarzt finden. Als Hausarzt wird der Medizinier bezeichnet, der Ihr erster Ansprechpartner ist, wenn Sie krank sind. Er bietet eine umfassende Grundversorgung und gibt Ihnen bei Bedarf eine Überweisung zu Fachärzten.
Für Ihre Kinder brauchen Sie einen Kinderarzt, einen Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin.
Um Ärzte in der Nähe Ihrer Wohnung zu finden, fragen Sie am besten Bekannte oder Nachbarn. Sie können auch online nach einem Arzt suchen.
Wenn Sie zu einem Arzt gehen möchten, müssen Sie einen Termin machen. Das geht am besten telefonisch oder persönlich in der Arzt-Praxis. Sie können bei einigen Ärzten auch per E-Mail oder online einen Termin vereinbaren.
Es gibt Fachärzte für unterschiedliche Gebiete. Wenn Sie Beschwerden haben, gehen Sie am besten zuerst zu Ihrem Hausarzt. Er sagt Ihnen, zu welchem Facharzt Sie gehen müssen. Eine Facharzt-Praxis finden Sie online.
Insbesondere bei Fachärzten gibt es lange Wartezeiten für Termine. Oftmals erhalten Sie Termine, die erst in einigen Monaten sind.
Deshalb bieten viele Ärzte „Akut-Sprechstunden“ zu bestimmten Tageszeiten an. Diese können Sie nutzen, wenn Sie vorher keinen Termin machen können. Das kann zum Beispiel sein, wenn Sie früh merken, dass Sie krank sind und nicht zur Arbeit gehen können.
Bitte beachten Sie für Ihren Arztbesuch folgende Dinge:
- Nehmen Sie immer Ihre Gesundheitskarte mit, wenn Sie zum Arzt gehen!
- Seien Sie pünktlich und sagen Sie einen Termin ab, wenn Sie ihn nicht wahrnehmen können.
- Stellen Sie Fragen, wenn Sie etwas nicht verstehen oder nehmen Sie eine Person zum Übersetzen mit. Es ist wichtig, dass Sie verstehen, was der Arzt erklärt und welche Behandlungsschritte notwendig sind.
Sie können den „Bereitschaftsdienst“ nutzen, wenn Sie außerhalb der Sprechzeiten Ihrer Arzt-Praxis krank werden. Das kann am Nachmittag oder Abend oder an Wochenenden, Feiertagen und Brückentagen sein. In manchen Städten gibt es „Bereitschaftspraxen“ für bestimmte Fachbereiche.
Sie erhalten unter der Telefonnummer 116 117 Informationen, zu welchem Arzt im Bereitschaftsdienst Sie gehen können. Sie können auch online nach Bereitschaftspraxen suchen.
Wenn Sie sehr schwer oder lebensbedrohlich krank sind, müssen Sie den Notruf 112 anrufen. Dann kommt ein Notarzt zu Ihnen nach Hause oder an den Ort des Notfalls.
Es gibt in Sachsen zwei Internationale Praxen in Chemnitz und Dresden. Mit einem interkulturellen Praxisteam und Möglichkeiten zum Dolmetschen erfolgt die medizinische Versorgung dort besonders sprach- und kultursensibel. Die Internationalen Praxen haben ähnliche Sprechzeiten wie andere Arztpraxen.
Sie bekommen dort eine allgemeinärztliche (hausärztliche), kinderärztliche und gynäkologische Versorgung.
Für Erkrankungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich und für die Zahnvorsorge müssen Sie sich einen Zahnarzt suchen.
Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für Ihren Zahnarztbesuch und für die medizinisch notwendige Behandlung. Auch zum Zahnarzt müssen Sie Ihre Gesundheitskarte mitnehmen.
In Notfällen außerhalb der Sprechzeiten finden Sie den zahnärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Notdienstsuche.
Die regelmäßige Zahnvorsorge ist sehr wichtig für Ihre Gesundheit. Die Krankenkassen übernehmen normalerweise die Kosten für zwei Vorsorge-Untersuchungen im Jahr. Als Nachweis für die Zahnvorsorge dient das „Bonusheft“. Wer jedes Jahr zur Vorsorge geht, erhält von der Krankenkasse einen höheren Zuschuss zum Zahnersatz.
Krankmeldung
Wenn Sie krank sind und nicht arbeiten können, müssen Sie sofort Ihren Arbeitgeber informieren. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber wie (per Telefon oder E-Mail) und wen Sie informieren müssen.
Wenn Ihr Arzt feststellt, dass Sie nicht arbeiten gehen können, bestätigt er das mit einer „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“. Das wird umgangssprachlich „Krankenschein“ genannt.
Viele Arbeitgeber verlangen den Krankschein sofort ab dem ersten Tag der Krankheit. Sie müssen dann sofort zum Arzt gehen oder Ihren Hausarzt anrufen. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber danach, ab welchem Tag er den Krankschein verlangt.
Der Arzt schickt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung automatisch an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann sie dort elektronisch abrufen. Sie müssen Ihren Arbeitgeber aber selbst über Ihre Krankschreibung und die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit informieren.
Sie müssen Ihrem Arbeitgeber keine Informationen zur Art der Krankheit geben!
Wenn Sie gesetzlich versichert und länger als 6 Wochen krankgeschrieben sind, erhalten Sie Krankengeld von Ihrer Krankenkasse statt Ihres Arbeitsentgeltes vom Arbeitgeber. Das Gleiche gilt, wenn Sie Ihre kranken Kinder unter 12 Jahren betreuen müssen und deswegen nicht arbeiten können. Auch dann bekommen Sie Krankengeld. Nähere Informationen dazu finden Sie in mehreren Sprachen auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.
Mit unserer Checkliste für die Krankmeldung behalten Sie alle wichtigen Schritte im Blick.
Weitere Informationen
- Krankenversicherung – Was ist wichtig? | Faire Integration
- Antworten zu Ihren Gesundheits-Fragen in mehreren Sprachen | Bundesministerium für Gesundheit
- Arztsuche | KVS
- Zahnarztsuche | Zahnärzte in Sachsen
- Internationale Praxen in Chemnitz und Dresden
- Der Patientenservice | 116117 in mehreren Sprachen
- Notdienstsuche | Zahnärzte in Sachsen


