Steuern in Sachsen

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In Deutschland gibt es eine Vielzahl an Steuern. Mit manchen Arten von Steuern kommen Sie nur in bestimmten Lebenslagen oder Situationen in Berührung, zum Beispiel wenn Sie Immobilien erwerben oder besitzen. Andere Steuern hingegen zahlen Sie jeden Tag. Lesen Sie hier die wichtigsten Informationen zu den Steuern in Deutschland.

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Steuerarten

Man kann zwischen direkten und indirekten Steuern unterscheiden. Indirekte Steuern bleiben eher unbemerkt, weil diese nicht direkt bezahlt werden und im Gesamtpreis mit enthalten sind. Ein Beispiel ist die Mehrwertsteuer, die auf fast alle gekauften Waren erhoben wird. Ähnlich ist es mit der Tabaksteuer beim Kauf von Zigaretten, der Energiesteuer beim Tanken oder der Stromsteuer, die beim Betätigen des Lichtschalters anfällt. Direkte Steuern hingegen zahlen Sie direkt an das Finanzamt.

Die Einkommenssteuer wird auf alle Einkünfte erhoben, die eine Person erzielt.

Dazu gehört die Lohnsteuer, die auf das Einkommen aus beruflicher Tätigkeit gezahlt wird. Man zahlt aber Steuern auch auf Einkünfte aus Kapitalanlagen (Kapitalertragssteuer) oder auf Miet-Einnahmen, wenn man Immobilien vermietet.

Die Lohnsteuer ist eine besondere Form der Einkommenssteuer.

Die Höhe der Lohnsteuer hängt vom individuellen Steuersatz und Ihrer Steuerklasse ab.
Der Steuersatz richtet sich nach der Höhe Ihres Verdienstes und liegt zwischen 14 und 45 Prozent des Brutto-Arbeitsentgelts. Das bedeutet: Wer mehr verdient, zahlt auch prozentual mehr Lohnsteuer.
Es gibt insgesamt sechs Steuerklassen. Welche Steuerklasse für Sie zutrifft, hängt hauptsächlich von Ihrem Familienstand ab, aber auch vom Arbeitsverhältnis und dem Verdienst. Ehepaare können unterschiedliche Kombinationen von Steuerklassen wählen.

Am Ende eines jeden Kalenderjahres erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Dieses Dokument enthält alle wichtigen Informationen zu Ihrem Arbeitsentgelt und den an das Finanzamt gemeldeten steuerlichen Abgaben.

In Deutschland muss für jedes Kraftfahrzeug, also beispielsweise für ein Auto oder ein Motorrad, die Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) gezahlt werden. Diese Steuer fällt an, sobald das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle angemeldet wird. Die Kfz-Steuer muss die Person zahlen, die als Halterin oder Halter des Fahrzeugs eingetragen ist.

Die Kfz-Steuer ist eine jährliche Steuer, die in der Regel von Ihrem Konto abgebucht wird.

Die genaue Höhe Ihrer Kfz-Steuer können Sie mit dem Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums einfach ermitteln.

Finden Sie weitere wichtige Informationen zu steuerlichen Abgaben, wenn Sie ein eigenes Unternehmen führen.

Steueridentifikationsnummer

Jede steuerpflichtige Person in Deutschland erhält eine Steueridentifikationsnummer, kurz Steuer-ID genannt. Die Steuer-ID besteht aus einer elfstelligen Ziffernkombination. Sie ist individuell und gilt ein Leben lang für dieselbe Person. Die Steuer-ID dient der eindeutigen Identifikation einer Person bei den Finanzbehörden.

Personen, die nach Deutschland ziehen, erhalten die Steuer-ID automatisch per Post vom Bundeszentralamt für Steuern, nachdem sie ihren Wohnsitz bei der Meldebehörde am Wohnort angemeldet haben.

Sie benötigen die Steuer-ID unter anderem für die Aufnahme einer Beschäftigung und für die Steuererklärung. Darüber hinaus kann die Steuer-ID auch bei verschiedenen Anträgen bei Ämtern, der Krankenkasse, der Bank oder einer Versicherung erforderlich sein.

Wenn Sie in Deutschland arbeiten möchten, aber nicht in Deutschland leben, sondern beispielsweise in einem Nachbarland Deutschlands, müssen Sie den Antrag auf Vergabe einer steuerlichen Identifikationsnummer für nicht meldepflichtige Personen durch das Finanzamt ausfüllen. Dieser ist im Formular-Management-System (FMS) des Bundesministeriums für Finanzen zu finden. Sie müssen den Antrag in Sachsen an das Finanzamt Chemnitz-Süd senden.

Steuererklärung

Die Steuererklärung ist wichtig, um festzustellen, ob Sie Steuern nachzahlen müssen oder Ihnen eine Steuer-Erstattung zusteht.

Nicht jeder ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Personen, die als Arbeitnehmer beschäftigt sind und keine weiteren Einkünfte haben, sind oft von der Pflicht befreit. Für viele Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften ist die Abgabe der Steuererklärung jedoch Pflicht.

Wenn Ihnen das Finanzamt eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung zusendet, müssen Sie dieser in jedem Fall nachkommen. Sie können aber auch freiwillig eine Steuererklärung abgeben, um möglicherweise zu viel gezahlte Steuern zurückzubekommen.

Eine Steuererklärung wird immer für ein Kalenderjahr erstellt. Für die Abgabe der Steuererklärung gelten feste Fristen. Wenn Sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, müssen Sie diese bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen.

Wenn Sie einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragen, verlängert sich die Frist zur Abgabe. Wer freiwillig eine Steuererklärung einreichen möchte, hat dafür eine Frist von vier Jahren.

Die Steuererklärung kann entweder in Papierform oder elektronisch erstellt werden.

Für die Erstellung der Steuererklärung stehen Ihnen Vordrucke aus dem Formular-Management-System (FMS) des Bundesministeriums für Finanzen zur Verfügung.

Sie können die Steuererklärung kostenlos und direkt online über ELSTER (ELektronische STeuerERklärung) erstellen.

Die ausgefüllten Formulare können sowohl in Papierform als auch über das Online-Portal ELSTER beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.

Persönliche Daten: Adresse, Bankverbindung und Steuer-Identifikationsnummer

Einkommen: Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Nachweise über andere Einkünfte wie Mieteinnahmen, selbstständige Tätigkeiten oder Kapitalerträge; Bescheinigungen über Krankengeld, Kinderkrankengeld, Mutterschafts- oder Elterngeld, Arbeitslosengeld

Werbungskosten: Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Kosten für berufliche Fortbildung, für Bewerbungen, für ein Arbeitszimmer oder für Arbeitskleidung

Sonderausgaben: Versicherungsbeiträge, Spenden, Beiträge für Altersvorsorge, Kinderbetreuungskosten

Außergewöhnliche Belastungen: Nachweise für Krankheitskosten wie Medikamente, Brille, selbst gezahlte Kosten bei Arzt oder Heilpraktiker, Abrechnung mit Krankenversicherung und Beihilfestelle, Kurkosten; Pflegekosten

Weitere Unterlagen: Handwerkerrechnungen, Nebenkostenabrechnung der Wohnung, doppelte Haushaltsführung

Eine Steuer-Software führt Sie Schritt für Schritt durch die Steuererklärung. Wenn Sie lieber persönliche Unterstützung möchten, können Sie sich an einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater wenden.

Lohnsteuerhilfevereine beraten Sie als Mitglied und übernehmen die komplette Steuererklärung – inklusive Abgabe beim Finanzamt.

Steuerberater sind sinnvoll bei komplexen Themen wie Firmengründung, internationalen Fragen oder größerem Vermögen. Auch bei Erbschaften oder Investitionen beraten sie. Die Kosten richten sich nach einer gesetzlichen Gebührenordnung. Klären Sie diese am besten vorab.

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