Mit der Chancenkarte können Sie nach Sachsen kommen, um eine qualifizierte Arbeit zu finden oder Ihre berufliche Anerkennung bzw. Qualifizierung zu machen. Die Chancenkarte gilt zunächst für ein Jahr und kann unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden. Sie kann auch gemeinsam mit dem Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner beantragt werden.
Zwei Wege zur Chancenkarte
Option 1: Anerkannter Abschluss
Für die Chancenkarte benötigen Sie:
- eine in Deutschland erworbene oder eine vollständig anerkannte ausländische Berufsqualifikation,
- einen Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts.
Weitere Voraussetzungen sind nicht erforderlich.
Lesen Sie mehr zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.
Wichtig
Wenn Sie sich bereits in Deutschland befinden, benötigen Sie für den Antrag eine gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung oder Erwerbstätigkeit.
Option 2: Punktesystem bei ausländischem Abschluss
Sie können die Chancenkarte auch ohne Anerkennung erhalten, wenn:
- Ihre ausländische Qualifikation im Herkunftsland staatlich anerkannt ist,
- Ihr Berufsabschluss mindestens zwei Jahre gedauert hat,
- Sie die erforderliche Mindestpunktzahl im Punktesystem erreichen (mind. 6 Punkte).
Punkte werden unter anderem für Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und bestehende Verbindungen zu Deutschland vergeben.
FAQs zur Chancenkarte
Ausländische Berufsqualifikation (Kategorie B)
Sie haben einen Nachweis über eine mindestens zweijährige, staatlich anerkannte Ausbildung im Herkunftsland.
Hochschulabschluss
Sie haben einen anerkannten Hochschulabschluss aus dem Ausland.
AHK-Abschluss (Kategorie A)
Sie haben eine Berufsausbildung bei einer deutschen Auslandshandelskammer (AHK) abgeschlossen, die den Anforderungen des deutschen Berufsbildungsgesetzes entspricht.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der AHK, an der Sie Ihren Abschluss gemacht haben. Allgemeine Hinweise finden Sie beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bietet Unterstützung bei der Bewertung ausländischer Qualifikationen.
Sie benötigen:
- Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau A1 (GER) oder
- Englischkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 (GER)
Sie müssen nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern können – zum Beispiel durch:
- ein Sperrkonto mit mindestens 1.091 Euro pro Monat (Stand 2025) oder
- eine Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG
Sie müssen mindestens 6 Punkte erreichen. Punkte werden für folgende Kriterien vergeben:
Anerkennung der Qualifikation
- 4 Punkte: (Teil-)Anerkennungsbescheid einer deutschen Stelle
Sprachkenntnisse
- 1 Punkt: Deutschkenntnisse auf Niveau A2
- 2 Punkte: Deutschkenntnisse auf Niveau B1
- 3 Punkte: Deutschkenntnisse auf Niveau B2 oder höher
- 1 Punkt: Englischkenntnisse auf Niveau C1 oder wenn Englisch Ihre Muttersprache ist
Berufserfahrung
- 2 Punkte: Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in den letzten 5 Jahren
- 3 Punkte: Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in den letzten 7 Jahren
Engpassberuf
- 1 Punkt: Ihr Abschluss liegt in einem anerkannten Engpassberuf
Hinweis: Ein Engpassberuf ist ein Beruf, in dem in Sachsen Fachkräfte fehlen. Das bedeutet: Es gibt mehr offene Stellen als Menschen, die diese Arbeit machen können. Eine aktuelle Liste der Engpassberufe finden Sie in der Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit.
Alter bei Antragstellung
- 1 Punkt: Alter zwischen 35 und 40 Jahren
- 2 Punkte: Nicht älter als 35 Jahre
Aufenthalt in Deutschland
- 1 Punkt: Sie haben sich in den letzten 5 Jahren mindestens 6 Monate ununterbrochen und rechtmäßig in Deutschland aufgehalten
Ehegatte/eingetragener Lebenspartner
- 1 Punkt: Ihr Ehe- oder Lebenspartner erfüllt ebenfalls die Voraussetzungen für eine Chancenkarte und stellt gleichzeitig einen Antrag
Mit der Chancenkarte dürfen Sie in Deutschland nach einer Erwerbstätigkeit suchen. Das bedeutet, Sie können eine Arbeit aufnehmen oder sich selbstständig machen.
Während dieser Zeit dürfen Sie
- eine Nebentätigkeit von bis zu 20 Stunden pro Woche annehmen
- 2 Wochen in Vollzeit zur Probe arbeiten, sofern diese Tätigkeit auf eine qualifizierte Beschäftigung, eine Ausbildung oder eine Qualifizierungsmaßnahme im Rahmen der Berufsanerkennung abzielt.
Wenn Sie eine passende Arbeit oder Qualifizierung gefunden haben, können Sie Ihre Chancenkarte in einen anderen Aufenthaltstitel umwandeln – zum Beispiel zum Arbeiten oder Studium. Diesen müssen Sie bei Ihrer Ausländerbehörde beantragen.
Die Chancenkarte gilt zunächst für ein Jahr. Unter bestimmten Bedingungen können Sie eine Verlängerung um bis zu zwei Jahre bekommen (die sogenannte Folge-Chancenkarte).


