Wohnen in Sachsen

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In vielen Regionen Sachsens finden Sie schnell eine passende Wohnung. In größeren Städten wie Leipzig oder Dresden kann die Suche allerdings länger dauern. Hier erhalten Sie Tipps für Ihre Wohnungssuche.

pixabay/Manfred Reinert

Wohnung finden 

Mietmöglichkeiten

  • Wohnung von Genossenschaften oder privaten Vermietern – meist langfristig vermietet, oft unmöbliert
  • Wohngemeinschaft (WG) - besonders beliebt bei Studierenden und jungen Menschen
  • Möblierte Wohnung – ideal für den Start oder befristete Aufenthalte
  • Untermiete – mieten bei jemandem, der seine Wohnung vorübergehend nicht nutzt oder zusätzlichen Raum anbietet

Mehr zu Miete, Kaution, Vertrag und Versicherungen finden Sie hier

Es ist üblich, eine Wohnung persönlich zu besichtigen. Danach entscheiden Sie sich und unterschreiben einen Mietvertrag. Manche Immobilien-Makler bieten Wohnungsbesichtigungen auch online an. Bitten Sie um einen Termin.

Die Miete besteht aus:

  • Kaltmiete: nur für die Nutzung der Wohnung, ohne Nebenkosten
  • Nebenkosten: u. a. Wasser, Heizung, Müllentsorgung, Hausmeister
  • Warmmiete: die Summe aus Kaltmiete und Nebenkosten (gesamter monatlicher Betrag)

Vor Einzug zahlen Sie meist eine Kaution von bis zu drei Kaltmieten. Sie wird nach dem Auszug zurückerstattet, wenn keine Schäden oder offenen Zahlungen bestehen.
Die ortsüblichen Mieten finden Sie im Mietspiegel Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Wohnungsübergabe

Vor dem Einzug schauen Sie sich die Wohnung mit der Vermieterin oder dem Vermieter an. Dabei wird ein Übergabeprotokoll gemacht. Darin steht, wie die Wohnung aussieht (z. B. Wände, Böden, Möbel, mögliche Schäden). Dieses Protokoll schützt beide Seiten und verhindert Streit beim Auszug.

Mietvertrag

Der Mietvertrag kann frei gestaltet werden, sollte aber immer schriftlich sein. So gibt es weniger Missverständnisse.

Ein Mietvertrag enthält mindestens:

  • die genaue Adresse und Beschreibung der Wohnung
  • Zweck der Nutzung (z. B. Wohnen)
  • Höhe der Miete
  • Beginn des Mietverhältnisses

Oft stehen auch Rechte und Pflichten von Ihnen und der Vermieterin bzw. des Vermieters und eine Hausordnung darin.
Lesen Sie Vertrag und Hausordnung sorgfältig. Regeln, die Mieterinnen und Mieter stark benachteiligen, sind nicht erlaubt.

Weitere wichtige Informationen zum Mietvertrag finden Sie in der Broschüre Wohnungsmietrecht (in Deutsch).

Nach dem Umzug nach Sachsen müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen bei der Meldebehörde anmelden.
Dafür brauchen Sie:

Informationen zu Öffnungszeiten, Formularen und Unterlagen gibt es bei Ihrer Meldebehörde vor Ort.

  • Private Haftpflichtversicherung: Schützt Sie, wenn Sie anderen Personen oder deren Eigentum unbeabsichtigt Schaden zufügen. Sie ist freiwillig, wird aber in Deutschland dringend empfohlen.
     
  • Hausratversicherung: Schützt Ihr Eigentum in der Wohnung, z. B. vor Feuer, Wasserschäden, Einbruch oder Sturm. Ebenfalls freiwillig, aber oft sinnvoll.

Vorsichtig vor Online-Betrügern bei der Wohnungssuche

Überweisen Sie kein Geld, bevor ein Mietvertrag unterschrieben ist. Lassen Sie, wenn möglich, eine vertrauenswürdige Person vor Ort die Wohnung besichtigen. Persönlicher Kontakt hilft, echte Angebote zu erkennen. Kommt Ihnen etwas seltsam vor, lehnen Sie das Angebot ab.

Gute Nachbarschaft in Sachsen

Ein guter Kontakt zu den Nachbarn kann Ihnen den Start in Sachsen erleichtern. Doch nicht immer ist es einfach, neue Nachbarn kennenzulernen. Manche begrüßen Sie freundlich, andere ziehen Ruhe und Abstand vor.

Damit das Zusammenleben angenehm ist, gibt es einige wichtige Regeln:

Ruhezeiten beachten
Laute Aktivitäten wie Musik, Fernseher, Feiern oder sehr laute Gespräche sollen während bestimmter Zeiten vermieden werden oder nur in Zimmerlautstärke stattfinden.

Wann gilt Ruhezeit?
In Deutschland sind die Zeiten nicht einheitlich geregelt. Sie können sich je nach Bundesland, Gemeinde, Mietvertrag oder Hausordnung unterscheiden.
Typische Ruhezeiten sind:

  • Nachtruhe: meist von 22:00 bis 6:00 Uhr
  • Mittagsruhe: häufig von 13:00 bis 15:00 Uhr

An Sonn- und Feiertagen gelten zudem in Sachsen besondere Schutzregelungen nach dem Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG). An diesen Tagen sind nur leichte, nicht störende Arbeiten erlaubt.

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