Bleibeperspektiven

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Wer dauerhaft in Sachsen bleiben möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis oder sogar die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Wir informieren über die verschiedenen Möglichkeiten, langfristige Bleiberechte zu erwerben, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie der Weg zur Einbürgerung oder zum unbefristeten Aufenthalt konkret aussieht. Hier finden Sie Orientierung für Ihre Zukunft in Deutschland.

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Deutsche Staatsangehörigkeit

Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie Rechte und Pflichten. Das bedeutet, dass Sie in Deutschland wählen und sich innerhalb der EU Ihren Wohnsitz frei aussuchen dürfen. Zudem haben Sie Vorteile und Erleichterungen bei Reisen in Länder außerhalb der EU. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft benötigen Sie keine Aufenthaltserlaubnis mehr und sind nicht auf ausländische Konsulate angewiesen, um einen Reisepass zu erhalten.

Sie dürfen auch Ihre bisherige Staatsbürgerschaft behalten und erhalten zusätzlich die deutsche Staatsbürgerschaft.

Der Quickcheck der Bundesregierung gibt Ihnen einen guten Überblick, ob es sich für Sie lohnt, die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen.

  1. Aufenthaltsdauer: Sie sind seit mindestens 5 Jahren legal in Deutschland oder mindestens 3 Jahre, wenn Sie mit einer deutschen Person verheiratet sind.
  2. Aufenthaltserlaubnis: Sie haben einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Ein befristeter Aufenthaltstitel reicht nur teilweise aus, sofern er zu einem dauerhaften Aufenthalt in Deutschland führen kann, zum Beispiel die Blaue Karte EU.
  3. Identitätsnachweis: Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt.
  4. Sicherung Lebensunterhalt: Sie können sich und Ihre Familie selbst finanzieren, ohne staatliche Hilfe.
  5. Bekenntnis zum Grundgesetz: Sie bekennen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes.
  6. Bekenntnis zur historischen Verantwortung Deutschlands: Sie bekennen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen.
  7. Deutschkenntnisse: Nachweis über Sprachkenntnisse auf Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) (z. B. durch Zertifikate oder Sprachtest).
  8. Allgemeinwissen über Deutschland: Sie verfügen über Kenntnisse zu Recht, Gesellschaft und Alltag in Deutschland.
  9. Straffreiheit: Sie sind nicht vorbestraft.

Für die Voraussetzungen zur Einbürgerung gibt es in bestimmten Fällen Ausnahmen und Erleichterungen. Fragen Sie dazu Ihre zuständige Einbürgerungsbehörde.

Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen möchten, stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei Ihrer Einbürgerungsbehörde. In Chemnitz, Dresden oder Leipzig ist das die Stadtverwaltung. In anderen Regionen wenden Sie sich an das Landratsamt.

Nutzen Sie den Service "Einbürgerung beantragen" auf Amt24, um Ihre Einbürgerungsbehörde zu finden. Klicken Sie unter "Zuständige Behörde" auf "Ort eingeben" und geben Sie Ihren Wohnort ein.

Personen ab 16 Jahren können den Antrag selbst stellen. Für Kinder unter 16 Jahren übernehmen das die Eltern oder gesetzlichen Vertreter.

Welche Unterlagen Sie brauchen, sagt Ihnen Ihre Einbürgerungsbehörde. Alle fremdsprachigen Dokumente müssen übersetzt werden.

Die Kosten betragen 255 Euro pro Person (Stand 2025). Für Kinder ohne eigenes Einkommen, die gemeinsam mit ihren Eltern eingebürgert werden, liegt die Gebühr bei 51 Euro (Stand 2025).

Ihre Deutschkenntnisse können Sie mit folgenden Dokumenten nachweisen:

  • Teilnahmebescheinigung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), dass Sie nach erfolgreicher Teilnahme an einem Sprachkurs erhalten haben
  • Zertifikat „Deutsch-Test für Zuwanderer
  • Abschlusszeugnis von einer deutschsprachigen Hochschule (z. B. Universität oder Fachhochschule)

Sogenannte Integrationskurse helfen Ihnen beim Spracherwerb. Über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) finden Sie einen Integrationskurs in Ihrer Nähe.

Die Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland können Sie mit folgenden Dokumenten nachweisen:

  • Zertifikat „Deutsch-Test für Zuwanderer“ mit mindestens 17 von 33 richtig beantworteten Fragen
  • Zertifikat Einbürgerungstest
  • deutscher Schulabschluss

Zum Einbürgerungstest können Sie sich bei den vom BAMF benannten Prüfstellen in Sachsen anmelden.

Sie können für den Test im "Online-Testcenter" des BAMF mit Muster-Fragen üben. Außerdem gibt es Vorbereitungskurse bei verschiedenen Bildungsträgern bzw. Sprachschulen. Fragen Sie dazu Ihre zuständige Einbürgerungsbehörde oder die Prüfstellen für den Einbürgerungstest.

Am Ende des Einbürgerungsverfahrens wird Ihnen die Einbürgerungsurkunde persönlich ausgehändigt. Damit ist Ihre Einbürgerung offiziell.

Unser Tipp

Bereiten Sie Sprachnachweise, den Einbürgerungstest und alle Unterlagen inklusive Übersetzungen frühzeitig vor. So vermeiden Sie Verzögerungen im Verfahren.

Niederlassungserlaubnis

Wenn Sie seit längerer Zeit in Sachsen leben und arbeiten, können Sie bei Ihrer Ausländerbehörde eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Sie erlaubt Ihnen, dauerhaft mit Ihrer Familie in Sachsen zu leben. 

In bestimmten Fällen kann eine Niederlassungserlaubnis unter erleichterten Bedingungen erteilt werden, wenn Sie:

  • Inhaber einer Blauen Karte EU sind,
  • ein Studium oder eine Berufsausbildung in Deutschland abgeschlossen haben,
  • hochqualifizierte Fachkraft oder
  • selbstständig sind.

Sie gelten als "Fachkraft", wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:

  • Sie haben eine qualifizierte Berufsausbildung in Deutschland erfolgreich abgeschlossen oder Sie verfügen über eine ausländische Berufsqualifikation, die einer deutschen gleichwertig ist,
  • Sie haben einen deutschen Hochschulabschluss, einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss oder einen ausländischen Hochschulabschluss, der mit einem deutschen vergleichbar ist,
  • Sie sind Inhaber der Blauen Karte EU,
  • Sie sind Forscherin oder Forscher

Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte

Als Fachkraft können Sie eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie besitzen seit drei Jahren einen Aufenthaltstitel für Fachkräfte. Sie können Ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe sichern,
  • Sie haben mindestens 36 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet,
  • Sie gehen einer Arbeit nach, die durch Ihren Aufenthaltstitel erlaubt ist,
  • Sie verfügen über Deutschkenntnisse auf B1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER),
  • Sie haben Grundkenntnisse des deutschen Rechts- und Gesellschaftssystems sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland (nachgewiesen durch den Test "Leben in Deutschland"),
  • Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familienmitglieder.

Wenn Sie eine Blaue Karte EU besitzen, können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie waren mindestens 27 Monate in einer qualifizierten Beschäftigung tätig und haben in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt,
  • Sie verfügen über Deutschkenntnisse auf A1- Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER),
  • Sie gehen einer Arbeit nach, die durch Ihren Aufenthaltstitel erlaubt ist,
  • Sie verfügen über ausreichend Wohnraum,
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt selbst sichern,
  • Sie haben Grundkenntnisse des deutschen Rechts- und Gesellschaftssystems sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland (nachgewiesen durch den Test "Leben in Deutschland").

Falls Sie ein Studium oder eine Berufsausbildung in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben, gelten folgende Regeln:

  • Sie besitzen seit mindestens zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft,
  • Sie haben eine Erwerbstätigkeit, die durch Ihren Aufenthaltstitel erlaubt ist,
  • Sie haben mindestens 24 Monate in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt,
  • Sie verfügen über Deutschkenntnisse auf B1- Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER), und Grundkenntnisse des Rechts- und Gesellschaftssystems sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland,
  • Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum,
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt selbst sichern.

Hochqualifizierte Fachkräfte können unter bestimmten Umständen sofort eine Niederlassungserlaubnis erhalten, ohne eine Mindestaufenthaltsdauer in Deutschland einhalten zu müssen. Hierbei geht es um Lehrende oder Forscherende in besonderer Position mit mehrjähriger Berufserfahrung. Darüber hinaus müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie müssen eine akademische Ausbildung abgeschlossen haben,
  • Ihr Lebensunterhalt muss ohne staatliche Hilfe gesichert sein.

Wenn Sie selbstständig sind und dafür eine Aufenthaltserlaubnis haben, können Sie nach nur drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen, sofern Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie besitzen eine gültige Aufenthaltserlaubnis für eine selbstständige Tätigkeit,

  • Sie sind seit mindestens drei Jahren selbstständig tätig,

  • Ihr Unternehmen ist wirtschaftlich erfolgreich,

  • Sie können Ihren Lebensunterhalt für sich und Ihre Familie eigenständig sichern.

Üben Sie eine sogenannte freiberufliche Tätigkeit aus, ist eine Niederlassungserlaubnis erst nach fünf Jahren möglich.

Wenn Sie Ihrem Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner nach Deutschland nachgezogen sind, können Sie nach einiger Zeit eine Niederlassungserlaubnis bekommen, wenn:

  • Ihr Ehepartner oder Lebenspartner Niederlassungserlaubnis als Fachkraft nach §18c AufenthG besitzt,

  • Sie seit mindestens drei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis haben,

  • Sie mindestens 20 Stunden pro Woche arbeiten und eine Arbeitserlaubnis besitzen,

  • Sie mit Ihrem Ehepartner oder eingetragenem Lebenspartner in einer ehelichen Lebensgemeinschaft zusammenleben,

  • Sie Deutschkenntnisse auf B1- Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen können.

  • Sie Ihren Lebensunterhalt selbst sichern können.

  • Sie Grundkenntnisse des deutschen Rechts- und Gesellschaftssystems sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland haben.

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