Blaue Karte EU

Aktualisiert:

Mit der Blauen Karte EU profitieren akademische Fachkräfte von besonderen Vorteilen – etwa bei Daueraufenthalt, Mobilität innerhalb der EU und Familiennachzug.

Im Überblick

  • ein in Deutschland erworbener oder ein ausländischer anerkannter oder vergleichbarer Hochschulabschluss oder
  • ein in Deutschland erworbener oder ausländischer anerkannter oder vergleichbarer tertiärer Bildungsabschluss mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren (mindestens Stufe 6 der internationalen Standardklassifikation im Bildungswesen (ISCED 2011) oder der Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens),
  • ein konkretes Angebot für eine qualifizierte Beschäftigung entsprechend der Qualifikation,
  • eine vorgesehene Beschäftigungsdauer von mindestens sechs Monaten,
  • Vorlage einer Berufsausübungserlaubnis bei Visumsantragsstellung bei reglementierten Berufen,
  • Bruttogehalt in 2025 von mindestens 48.300 Euro; in Mangelberufen mindestens 43.759,80 Euro; wenn letzter Hochschul- oder vergleichbarer Abschlusses nicht länger als drei Jahre zurückliegt mindestens 43.759,80 Euro. Das Bundesministerium des Innern gibt die Gehaltsschwellen für jedes Jahr bekannt.
  • nur in Mangelberufen und für Berufseinsteiger: Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

Bei Arbeitsplatzwechsel mit einer Blauen Karte EU gibt es Besonderheiten:

Sie können Ihre neue Arbeitsstelle mit der noch gültigen Blauen Karte EU antreten. Allerdings müssen Sie die zuständige Ausländerbehörde über die neue Beschäftigung informieren, wenn Sie den Arbeitsplatz innerhalb des ersten Jahres der Beschäftigung wechseln. Die Ausländerbehörde prüft erneut, ob Sie mit der neuen Arbeitsstelle auch weiterhin die Voraussetzungen für die Blaue Karte EU erfüllen.

Erfüllen Sie nicht die oben genannten Voraussetzungen für die Blaue Karte EU, dann können Sie ein Visum für Fachkräfte mit akademischer Berufsausbildung beantragen.

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für akademische Fachkräfte und ist mit speziellen Vorteilen verbunden. Dazu gehören

  • vereinfachte Mobilität innerhalb der EU

  • eine unbefristete Niederlassungserlaubnis nach kürzerer Zeit (nach 27 Monaten, wenn Ihre Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 oder nach 21 Monaten auf dem Niveau B1 sind)

  • erleichterter Familiennachzug

Für die Beantragung der Blauen Karte (EU) als IT-Spezialist ohne formale Qualifikationen benötigen Sie:

  • nachgewiesene, mindestens dreijährige Berufserfahrung im IT-Bereich auf vergleichbarem Hochschulniveau, die innerhalb der letzten sieben Jahren erworben worden,
  • ein konkretes Beschäftigungsverhältnis in Deutschland auf dem Gebiet der Informations- oder Kommunikationstechnologie,
  • ein jährliches Mindestbruttogehalt in Höhe von 43.759,80 Euro (Stand 2025),
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

Als IT-Spezialistin oder -Spezialist ohne formalen Bildungsabschluss können Sie auch über die Sonderregelung für Personen mit berufspraktischen Kenntnissen (Berufserfahrene) zur Arbeitsaufnahme einreisen.

Blaue Karte EU beantragen

Das Visum für die Blaue Karte (EU) kann online beantragt werden. Mehr Informationen zur Antragstellung Sie beim Auswärtigen Amt

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