Visum zum Forschen
Aktualisiert:
Wenn Sie in Sachsen in der Forschung arbeiten möchten, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Forschung beantragen. Mit dieser Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie in der Forschung arbeiten und in vielen Fällen auch unterrichten. Als Forscherin oder Forscher haben Sie außerdem die Möglichkeit, in andere EU-Länder zu reisen und dort unter bestimmten Bedingungen zu arbeiten.
Die rechtliche Grundlage ist § 18d, 18e Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Sie sind eine hochqualifizierte Fachkraft im Bereich der Wissenschaft und Forschung und erfüllen nicht die Voraussetzungen für ein Visum zum Zweck der Forschung, dann kann die Blaue Karte EU eine Alternative sein.
Forschende dürfen forschen und lehren.