Wenn Sie in Sachsen leben und arbeiten oder lernen möchten, ist ein Bankkonto vor Ort hilfreich und in vielen Fällen erforderlich. Sie benötigen es für den Empfang Ihres Gehalts und die Bezahlung von Miete, Versicherungen und anderen Rechnungen.

Die richtige Bank wählen
In Sachsen können Sie zwischen Filialbanken (mit persönlichem Service) und Online-Banken (Direktbanken) wählen.
Wichtige Kriterien sind:
- persönliche Beratung oder nur Online-Service?
- Kontoführungsgebühren und Zusatzkosten
- Sprachunterstützung (z. B. Service auf Englisch)
Kontotypen
In Sachsen – wie in ganz Deutschland – gibt es vor allem zwei Arten von Konten:
- Girokonto (Alltagskonto): Das wichtigste Konto für den täglichen Zahlungsverkehr. Darüber erhalten Sie z. B. Ihr Gehalt, bezahlen Rechnungen oder nutzen Ihre Bankkarte beim Einkaufen.
- Sparkonto: Dient in erster Linie dem Sparen. Der Zugriff auf Ihr Geld ist hier meist eingeschränkt.
Für den Alltag brauchen Sie unbedingt ein Girokonto. Ein Sparkonto kann zusätzlich sinnvoll sein, wenn Sie Geld sicher zurücklegen möchten.
Benötigte Dokumente
Für die Eröffnung eines Bankkontos werden in der Regel folgende Unterlagen verlangt:
- gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Wohnsitznachweis (z. B. Mietvertrag oder Meldebescheinigung)
- Aufenthaltstitel oder Visum
- Nachweis über Einkommen oder Studentenstatus (je nach Bank)
- teilweise auch die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID)
Fragen Sie vorab direkt bei der Bank nach, welche Dokumente genau erforderlich sind.
Ablauf der Kontoeröffnung
Die Kontoeröffnung ist in der Regel unkompliziert:
- Vor Ort: kurzer Termin in der Filiale, Ausweisdokumente vorlegen, Vertrag unterschreiben.
- Online: Formular ausfüllen und Identität nachweisen – entweder per Video-Identifikations-Verfahren (Videochat mit Ausweis) oder durch einen Besuch in der Filiale.
Ein Sperrkonto eröffnen: Was Sie wissen müssen
Für einige Visa-Arten benötigen Sie ein Sperrkonto. Damit weisen Sie nach, dass Sie Ihren Lebensunterhalt in Deutschland selbst finanzieren können.
- Monatlich dürfen Sie nur einen festen Betrag abheben – aktuell 992 € pro Monat (Stand 2025).
- Der Gesamtbetrag muss die Lebenshaltungskosten für mindestens 12 Monate abdecken.
- Die Einzahlung erfolgt vor der Ausstellung des Visums.
- Mehrere Banken und Finanzdienstleister bieten Sperrkonten an, die Sie meist online beantragen können. Nach der Eröffnung erhalten Sie eine Bestätigung für Ihren Visumantrag.
Aktuelle Anforderungen prüfen
Die genauen Anforderungen für ein Sperrkonto (z. B. Mindestbetrag) können sich ändern. Prüfen Sie deshalb immer die aktuellen Informationen auf der Website der deutschen Botschaft oder des Konsulats in Ihrem Heimatland.


